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Konditoren STM / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk,
Landesinnung der Lebensmittelgewerbe
, Körblergasse 111-113, 8021 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


I. Geltungsbereich
Dieser Lohnvertrag gilt:
a)
Räumlich:
für das Bundesland
Steiermark.
b)
Fachlich:
für alle Mitgliedsbetriebe der
Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren
(Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören.
c)
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit
Ausnahme
der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.


II. Geltungstermin
Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 8.6.2022 vereinbart und tritt mit 1.7.2022 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der Lohnvertrag vom 1.1.2022 außer Kraft.


III. Lohnsätze
Lohnkategorie ab 1.7.2022
Stunden­löhne Monats­löhne
1.
BackstubenleiterInnen
in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)
12,72 2.124,24
2.
Konditorgesellin / Konditorgeselle
a) nach dem 12. Gesell/Innenjahr 11,74 1.960,58
b) nach dem 5. Gesell/Innenjahr 10,93 1.825,31
c) nach dem 3. Gesell/Innenjahr 10,61 1.771,87
d) im 3. Gesell/Innenjahr 9,90 1.653,30
d) bis zum vollendeten 2. GesellInnenjahr 9,56 1.596,52
f) während der Dauer der Behaltepflicht 9,43 1.574,81
3.
ProfessionistInnen
und
KraftfahrerInnen
10,88 1.816,96
4.
Qualifizierte/r
Arbeiterinnen und Arbeiter
9,56 1.596,52
5.
Arbeiter und Arbeiterinnen
9,43 1.574,81
6.
ServiererInnen
und
LadnerInnen
a) mit 2-jähriger Praxis 9,56 1.596,52
b) AnfängerInnen 9,43 1.574,81
Lehrlingsentschädigungen
monatlich brutto
Euro ab 1.7.2022
im 1. Lehrjahr 473,00
im 2. Lehrjahr 588,00
im 3. Lehrjahr 795,00


IV. Begünstigungsklausel
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.



Graz, am 8.6.2022
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren
8021 Graz, Körlbergasse 111–113, Postfach 1038
Erich Handl Heinz Regula Mag. Manuel Höfferer
Innungsmeister des Berufszweiges Konditoren Landesinnungsmeister Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Rainer Wimmer Peter Schleinbach Mara Mikovits
Bundesvorsitzender Bundessekretär Sekretär