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Aenderung Historie

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk,
Landesinnung der Lebensmittelgewerbe
, Körblergasse 111-113, 8021 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der KV-Löhne im Durchschnitt um
    5,59 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um
    5,58 %
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Neuer Mindestlohn: € 1.828,65
Geltungsbeginn: 1.7.2024
(Laufzeit: 12 Monate)


I. Geltungsbereich
Dieser Lohnvertrag gilt:
a)
Räumlich:
für das Bundesland
Steiermark.
b)
Fachlich:
für alle Mitgliedsbetriebe der
Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren
(Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören.
c)
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit
Ausnahme
der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.


II. Geltungstermin
Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 05.06.2024 vereinbart und tritt mit 01.07.2024 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.


III. Lohnsätze
Lohnkategorie ab 1.7.2024
Stunden­löhne Monats­löhne
1.
BackstubenleiterInnen
in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)
14,77 2.466,59
2.
Konditorgesellin / Konditorgeselle
a) nach dem 12. Gesellen/Innenjahr 13,63 2.276,21
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr 12,69 2.119,23
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr 12,31 2.055,77
d) im 3. Gesellen/Innenjahr 11,50 1.920,50
d) bis zum vollendeten 2. Gesellen/Innenjahr 11,11 1.855,37
f) während der Dauer der Behaltepflicht 10,95 1.828,65
3.
ProfessionistInnen
und
KraftfahrerInnen
12,64 2.110,88
4.
Qualifizierte/r
Arbeiterinnen und Arbeiter
11,11 1.855,37
5.
Arbeiter und Arbeiterinnen
10,95 1.828,65
6.
ServiererInnen
und
LadnerInnen
a) mit 2-jähriger Praxis 11,11 1.855,37
b) AnfängerInnen 10,95 1.828,65
Lehrlingsentschädigungen
monatlich brutto
Euro ab 1.7.2023
im 1. Lehrjahr 549,00
im 2. Lehrjahr 683,00
im 3. Lehrjahr 923,00


IV. Begünstigungsklausel
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.



Graz, am 05.06.2024
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren
8021 Graz, Körlbergasse 111–113, Postfach 1038
Erich Handl Ing. Josef Moßhammer Mag. Manuel Höfferer
Innungsmeister des Berufszweiges Konditoren Landesinnungsmeister Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Rainer Wimmer Peter Schleinbach Mara Mikovits
Bundesvorsitzender Bundessekretär Sekretär