KV-Infoplattform

Konditoren S / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der
Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg
, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE
, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der KV-Löhne um 5,2 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,2 %
Geltungsbeginn: 1.9.2022
(Laufzeit: 12 Monate)


I. Geltungsbereich
Räumlich:

Für das Bundesland Salzburg.
Fachlich:

Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören.
Persönlich:

Für alle in den Betrieben beschäftigten Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.


II. Geltungsbeginn
Geltungsbeginn des Kollektivvertrages: 1. September 2022. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.


III. Lohnsätze
Die unten angeführten Lohnsätze gelten auf Basis einer 38,5-stündigen Wochenarbeitszeit. Der Stundenlohn ist der Monatslohn : 4,33 : 38,5 (Stundenlöhne werden auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet)
1. September 2022
Lohngruppe Monatslohn
1. Erstgeselle/in, Gehilfe/in 2.030,36
2. Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr 1.867,30
3. Gesellen/innen vom 1. bis 3. Gesellenjahr 1.723,18
4. Arbeitnehmer/innen 1.635,86
4a. Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb) 1.656,90
5. Ladner/innen nach dem 1. Jahr der Praxis 1.635,86
Lehrlingseinkommen:
1. September 2022
Monatslohn
1. Lehrjahr 526,00
2. Lehrjahr 673,00
3. Lehrjahr 831,00


IV. Empfehlung
Die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe empfiehlt ihren Mitgliedern, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören, den beim Lohnabschluss vereinbarten Prozentsatz (5,2 % in den Lohngruppen 1. bis 5.) auf die tatsächlich ausbezahlten Löhne (Ist-Löhne) aufzustocken.


V. Begünstigungsklausel
Alle derzeit bestehenden, für den Arbeitnehmer/innen günstigeren Lohnvereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


VI. Termin der nächsten Lohnverhandlungen
Die Vertragspartner beschließen ferner, im Juli 2023 zu neuen Kollektivvertragsverhandlungen (Lohnabschlussgesprächen) zusammenzutreffen.



Salzburg, am 11. August 2022
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
Der Landesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe: Die Geschäftsführerin:
Otto Filippi
Mag. Priska Pallauf-Lorenzoni
Der Landesinnungsmeister-Stellvertreter:
Martin Franz Studeny
ÖSTERR. GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Der Bundesvorsitzende: Die Sekretärin:
Rainer Wimmer
Mara Mikovits
Der Bundessekretär:
Peter Schleinbach