KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der
Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg
, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE
, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der KV-Löhne um
    4,9 % (es wird auf den nächsten vollen € aufgerundet)
    1.
    Erstgeselle/in, Gehilfe/in. 2.233,40 €
    auf 2.343 €
    2.
    Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr 2.054,03 €
    auf 2.155 €
    3.
    Gesellen/innen vom 1. Bis 3. Gesellenjahr 1.895,50 €
    auf 1.989 €
    4.
    Arbeitnehmer/innen 1.799,45 €
    auf 1.888 €
    4a.
    Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb) 1.822,59 €
    auf 1.912 €
    5.
    Ladner/innen und Servierer/innen 1.799,45 €
    auf 1.888 €
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um
    4,9% (es wird auf den nächsthöheren Zehner aufgerundet)
    1.
    Lehrjahr von 579 €
    auf 610 €
    2.
    Lehrjahr von 740 €
    auf 780 €
    3.
    Lehrjahr von 914 €
    auf 960 €


I. Geltungsbereich
Räumlich:

Für das Bundesland Salzburg.
Fachlich:

Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören.
Persönlich:

Für alle in den Betrieben beschäftigten Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.


II. Geltungsbeginn
Geltungsbeginn des Kollektivvertrages: 1. September 2024. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.


III. Lohnsätze
Die unten angeführten Lohnsätze gelten auf Basis einer 38,5-stündigen Wochenarbeitszeit. Der Stundenlohn ist der Monatslohn : 4,33 : 38,5 (Stundenlöhne werden auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet)
1. September 2024
Lohngruppe Monatslohn
1. Erstgeselle/in, Gehilfe/in 2.343,00
2. Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr 2.155,00
3. Gesellen/innen vom 1. bis 3. Gesellenjahr 1.989,00
4. Arbeitnehmer/innen 1.888,00
4a. Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb) 1.912,00
5. Ladner/innen nach dem 1. Jahr der Praxis 1.888,00
Lehrlingseinkommen:
1. September 2024
Monatslohn
1. Lehrjahr 610,00
2. Lehrjahr 780,00
3. Lehrjahr 960,00


IV. Empfehlung
Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen weiterzugeben.


V. Begünstigungsklausel
Alle derzeit bestehenden, für den Arbeitnehmer/innen günstigeren Lohnvereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


VI. Termin der nächsten Lohnverhandlungen
Die Vertragspartner beschließen ferner, im Juli 2025 zu neuen Kollektivvertragsverhandlungen (Lohnabschlussgesprächen) zusammenzutreffen.



Salzburg, am 26. August 2024
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
Der Landesinnungsmeister der Lebensmittelgwerbe: Landesinnungsmeister-Stellvertreter:
DI (FH) Helmut Karl Martin Franz Studeny
Die Geschäftsführerin:
Mag. Priska Pallauf-Lorenzoni
ÖSTERR. GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Der Bundesvorsitzende: Der Fachexperte:
Reinhold Binder Patrick Stockreiter
Der Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach