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Konditoren OÖ / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der
Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe
, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE
, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussinformation
  • Erhöhung der KV-Löhne zwischen
    7,92 % und 8,7 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen
    8,0 % und 8,7 %
  • Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge
  • Neuer Mindestlohn:
    € 1.740,00

Geltungsbeginn: 1.2.2024
(Laufzeit 12 Monate)


I. Geltungsbereich
a)
Räumlich:
Für das Bundesland Oberösterreich
b)
Fachlich:
Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)
c)
Persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge


II. Geltungsbeginn
Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und endet somit mit 31. Jänner 2025.
Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.


III. Löhne
gültig ab 1. Februar 2024
Lohnkategorie: Stundenlohn Monatslohn
1.
Backstubenleiter/In
in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)
13,96 2.331,00
2.
Konditoren/Innen
mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung
2a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 13,86 2.315,00
2b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 13,05 2.180,00
2c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 11,63 1.943,00
2d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 10,89 1.819,00
2e) Gesellen während der Behaltepflicht 10,42 1.740,00
3.
Kraftfahrer/In
11,63 1.943,00
4.
Sonstige Arbeitnehmer/Innen
2a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 10,73 1.792,00
2b) in den ersten 6. Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 10,42 1.740,00
5.
Ladner/Innen und Servierer/Innen
2a) nach 3-jähriger Praxis 11,25 1.878,00
2b) nach einjähriger Praxis 10,83 1.808,00
2c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 10,69 1.786,00
2d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 10,48 1.750,00
6.
Lehrlingseinkommen/Monat
im 1. Lehrjahr 3,43 573,00
im 2. Lehrjahr 4,37 729,00
im 3. Lehrjahr 5,99 1.000,00


IV. Begünstigungsklausel
Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.



Linz, 10. Jänner 2024
LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH
DER LEBENSMITTELGEWERBE
KommR Willibald Mandl Mag. Heinrich Mayr MBA
Landesinnungsmeister Innungsgeschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Reinhold Binder
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach Mara Markovic
Bundesgeschäftsführer Branchensekretärin