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Konditoren NÖ / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der
    KV-Löhne
    um
    9,7 %
  • Erhöhung der
    Lehrlingseinkommen
    im Durchschnitt um
    10,3 %
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Neuer Mindestlohn: € 1.744,00
  • Neuer Mindestlohn für Zuckerbäcker:innen in der
    LK 1: € 2.221,00


I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)  Räumlich:
Für das Bundesland Niederösterreich
b)  Fachlich:
Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreichs sind.
c)  Persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, inschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.


II. Wirksamkeit
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2023 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2024.
Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 10. Mai 2022 außer Kraft.


III. Lohnsätze
Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden.
Monatslohn : 167 = Stundenlohn.
Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmer gültig.
Lohnkategorie Monatslohn
1. AbteilungsleiterIn oder KonditorIn mit Meisterprüfung 2.221,00
2. KonditorIn nach dem vierten Gesellenjahr 2.209,00
a) zweites bis viertes Gesellenjahr 1.936,00
b) im ersten Gesellenjahr 1.767,00
c) GesellInnen während der Behaltepflicht 1.744,00
3. ProfessionistInnen, HeizerInnen, KraftfahrerInnen 1.952,00
4. Qualifizierte ArbeiterInnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und TütenbäckerInnen 1.814,00
5. ArbeiterInnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte 1.744,00
6. ArbeitnehmerInnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2) 1.744,00
7. ServiererInnen und LadnerInnen.
a) im 1. Jahr der Praxis 1.744,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.744,00
Lehrlingseinkommen
pro Monat
1. Lehrjahr € 540,00
2. Lehrjahr € 720,00
3. Lehrjahr € 900,00


IV. Tiefkühlzulage
DienstnehmerInnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 ½ Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich € 11,00.


V. Begünstigungsklausel
Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben.



St. Pölten, 10. Mai 2023
LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH
DER LEBENSMITTELGEWERBE,
BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER)
Mag. Thomas Hagmann Mag. Heinrich Schmid
Innungsmeister Innungsgeschäftsführer
KommR Johann Ehrenberger
Innungsmeister
Österreichischer Gewerkschaftsbund
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Rainer Wimmer Peter Schleinbach
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Mara Mikovits
Sekretärin