LOHNVEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Kärnten, der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt und dem Österr. Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
I. Geltungsbereich
a)
Räumlich:
für das Bundesland Kärnten.
b)
Fachlich:
für alle Konditor-, Lebzelter- und Wachszieherbetriebe, die der Landesinnung der Konditoren angehören.
c)
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes
II. Wirksamkeitsbeginn
Die Lohnsätze dieses Übereinkommens treten mit
1. September 20120
in Kraft.
Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von acht Monaten. Somit Tritt der Lohnvertrag mit 1. Mai 2021 außer Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Lohnvereinbarung tritt die bisher in Geltung gestandene Lohnordnung vom 1. Mai 2019 außer Kraft.
V. Mindestlohn, Lohngruppen, Spreizung
Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung von Euro 1.500,00 Brutto Monatslohn (Mindestlohn) bis zum Lohnabschluss 2021 umzusetzen.
Darüber hinaus kommen die Vertragspartner überein, ab dem Lohnabschluss 2021 in der Lohnkategorie 2 die Lohnkategorie 2c) ,,Gesellin/e GehilfInnen im 1. Berufsjahr" und die Lohnkategorie 2d) ,,Gesellin/e in der Behaltspflicht" zusammenzufassen; ebenso werden die Bezeichnungen überarbeitet.
Ab dem Lohnabschluss 2021 wird eine angemessene Lohnspreizung zwischen Facharbeitern und ungelernten Dienstnehmern definiert werden.
Zudem vereinbaren die Vertragspartner ab Lohnabschluss 2021 in der Lohnkategorie 6 „LadnerInnen und ServiererInnen" nur mehr zwei Lohnkategorien „6a) Ladnerinnen und Serviererinnen im 1. Jahr'' und „6b) LadnerInnen und ServiererInnen ab dem 2. Jahr'' zu definieren.