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Kelly Kartoffelverwertung / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag


über eine

Qualitätsprämie für Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: WKÖ

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, für die Firmen
KELLY GesmbH, 1220 Wien, Hermann-Gebauer-Str. 1
FRISCH & FROST, NahrungsmittelgesmbH, 2020 Hollabrunn, Mühlenring 20,
SNACK & BACK GmbH Nfg & Co KG, 8330 Feldbach, Europastr. 26,

und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


Gültig ab 1. Jänner 2011
Der Lehrling ist verpflichtet, den “Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit” (gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009) zu absolvieren.
Bei positiver Bewertung, hat er Anspruch auf eine einmalige Prämie in Höhe von 10% der Förderung, die das Unternehmen gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009 erhält.
Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt der Förderung fällig wird.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.
Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 350 Euro brutto.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 31. Jänner 2011
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann Marihart Dr. Michael Blass
Firma Kelly GesmbH
Firma Frisch & Frost NahrungsmittelgesmbH
Firma Snack & Back GmbH Nfg & Co KG
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer Wimmer Manfred Anderle
Sekretär
Erwin A. Kinslechner