Lohnvertrag
Lohngruppe: | Monatslohn in € | ||
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1.
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PRODUKTION
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1.1.
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SpezialfacharbeiterInnen
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2.659,00 | |
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 1.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Cracker; Backofen mit Vorlinie; Teigmischer. | |||
1.2.
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FacharbeiterInnen
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2.381,00 | |
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Soletti-Backofen; Teigmischer. | |||
1.3.
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ProfessionistInnen A
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2.268,00 | |
Arbeiternehmerinnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, mit mehrjähriger Facherfahrung und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | |||
1.4.
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ProfessionistInnen B
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2.191,00 | |
Arbeiternehmerinnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. | |||
1.5.
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Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A
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2.061,00 | |
Arbeitnehmerinnen, mit besonderen Fachkenntnissen und längerer Praxiserfahrung, die in einem der Einsatzgebiete tätig sind. Zum Beispiel: Produktionsbegleitende Qualitätssicherung; Labor; Mitarbeiterinnen mit Kartoffelbonitur-Kenntnissen. | |||
1.6.
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Qualifizierte ArbeitnehmerInnen B
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1.955,00 | |
Arbeitnehmerinnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren (auf Pkt. 1.7. aufbauenden) internen/externen Aus-und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Brandschutz; Sicherheitsvertrauenspersonen; HACCP-Schulung. | |||
1.7.
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Angelernte ArbeitnehmerInnen
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1.911,00 | |
Arbeitnehmerinnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Lauge; Abfallwirtschaft; Bruchaufbereitung; Reinigung. | |||
2.
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VERPACKUNG
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2.1.
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SpezialfacharbeiterInnen
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3.211,00 | |
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 2.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. | |||
2.2.
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FacharbeiterInnen
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2.715,00 | |
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. | |||
2.3.
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MaschineneinstellerInnen
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2.268,00 | |
ArbeitnehmerInnen, die als MaschineneinstellerInnen beschäftigt sind und keinen entsprechenden FacharbeiterInnenabschluss vorweisen können. | |||
2.4.
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Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A
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1.955,00 | |
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Bereichs- Vorarbeiter; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen. | |||
2.5.
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Angelernte ArbeitnehmerInnen
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1.911,00 | |
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Kartonaufrichter / Verdeckler; Übergabelift; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen; Verpackungsmaschinen; Kartonbeschlichtung; Palettierung; Reinigung. | |||
3.
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LOGISTIK
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3.1.
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VorarbeiterInnen
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2.191,00 | |
ArbeitnehmerInnen, die dauernd mit der Unterweisung und Führung von MitarbeiterInnen betraut sind. | |||
3.2.
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ArbeitnehmerInnen
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2.061,00 | |
ArbeitnehmerInnen, mit besonderen Kenntnissen in der Logistik und die Tätigkeiten nach weiteren internen/ externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. | |||
4.
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WERKSTÄTTE
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4.1.
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SpezialfacharbeiterInnen, Technik
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3.261,00 | |
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 4.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | |||
4.2.
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FacharbeiterInnen, Technik
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2.966,00 | |
FacharbeiterInnen, die eine technische, relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Fachgebiet Instandhaltungen durchführen. Zum Beispiel: Schicht Elektriker; Schicht-Schlosser. | |||
4.3.
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ProfessionistInnen A, Technik
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2.741,00 | |
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | |||
4.4.
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ProfessionistInnen B, Technik
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2.585,00 | |
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. |
pro Monat Euro |
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Im 1. Lehrjahr | 1.000,00 |
Im 2. Lehrjahr | 1.200,00 |
Im 3. Lehrjahr | 1.600,00 |
Im 4. Lehrjahr | 1.700,00 |
DAZ pro Monat Euro |
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Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr | 42,00 |
nach dem vollendeten 3. Dienstjahr | 49,00 |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 57,00 |
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 60,00 |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 70,00 |
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 79,00 |
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 85,00 |
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
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Obmann | Geschäftsführerin |
KR DI Johann MARIHART | Mag. Katharina KOSSDORFF |
Firma KELLY GesmbH
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Firma SNACK & BACK CP GmbH
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Österreichischer Gewerkschaftsbund
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Gewerkschaft PRO-GE
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Bundesvorsitzender | Bundesgeschäftsführer |
Reinhold BINDER | Peter SCHLEINBACH |
Sekretär | |
Erwin A. KINSLECHNER |