Lohnvertrag
Lohngruppe: | Monatslohn in € | |||
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1.
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PRODUKTION
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1.1.
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SpezialfacharbeiterInnen
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2.387,94 | ||
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 1.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Cracker; Backofen mit Vorlinie; Teigmischer. | ||||
1.2.
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FacharbeiterInnen
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2.137,97 | ||
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Soletti-Backofen; Teigmischer. | ||||
1.3.
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ProfessionistInnen A
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2.036,49 | ||
Arbeiternehmerinnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, mit mehrjähriger Facherfahrung und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||||
1.4.
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ProfessionistInnen B
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1.967,17 | ||
Arbeiternehmerinnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. | ||||
1.5.
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Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A
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1.850,84 | ||
Arbeitnehmerinnen, mit besonderen Fachkenntnissen und längerer Praxiserfahrung, die in einem der Einsatzgebiete tätig sind. Zum Beispiel: Produktionsbegleitende Qualitätssicherung; Labor; Mitarbeiterinnen mit Kartoffelbonitur-Kenntnissen. | ||||
1.6.
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Qualifizierte ArbeitnehmerInnen B
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1.755,11 | ||
Arbeitnehmerinnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren (auf Pkt. 1.7. aufbauenden) internen/externen Aus-und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Brandschutz; Sicherheitsvertrauenspersonen; HACCP-Schulung. | ||||
1.7.
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Angelernte ArbeitnehmerInnen
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1.715,71 | ||
Arbeitnehmerinnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Lauge. | ||||
1.8.
|
ArbeitnehmerInnen
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1.676,32 | ||
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach kurzer Einführung erledigen. Zum Beispiel: Abfallwirtschaft; Bruchaufbereitung; Reinigung. | ||||
2.
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VERPACKUNG
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2.1.
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SpezialfacharbeiterInnen
|
2.883,06 | ||
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 2.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. | ||||
2.2.
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FacharbeiterInnen
|
2.437,46 | ||
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. | ||||
2.3.
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MaschineneinstellerInnen
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2.036,49 | ||
ArbeitnehmerInnen, die als MaschineneinstellerInnen beschäftigt sind und keinen entsprechenden FacharbeiterInnenabschluss vorweisen können. | ||||
2.4.
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Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A
|
1.755,11 | ||
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Bereichs- Vorarbeiter; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen. | ||||
2.5.
|
Angelernte ArbeitnehmerInnen
|
1.715,71 | ||
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Kartonaufrichter / Verdeckler; Übergabelift; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen. | ||||
2.6.
|
ArbeitnehmerInnen
|
1.676,32 | ||
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach kurzer Einführung erledigen. Zum Beispiel: Verpackungsmaschinen; Kartonbeschlichtung; Palettierung; Reinigung. | ||||
3.
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LOGISTIK
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3.1.
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VorarbeiterInnen
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1.967,17 | ||
ArbeitnehmerInnen, die dauernd mit der Unterweisung und Führung von MitarbeiterInnen betraut sind. | ||||
3.2.
|
ArbeitnehmerInnen
|
1.850,84 | ||
ArbeitnehmerInnen, mit besonderen Kenntnissen in der Logistik und die Tätigkeiten nach weiteren internen/ externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. | ||||
4.
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WERKSTÄTTE
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4.1.
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SpezialfacharbeiterInnen, Technik
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2.928,48 | ||
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 4.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||||
4.2.
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FacharbeiterInnen, Technik
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2.662,91 | ||
FacharbeiterInnen, die eine technische, relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Fachgebiet Instandhaltungen durchführen. Zum Beispiel: Schicht Elektriker; Schicht-Schlosser. | ||||
4.3.
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ProfessionistInnen A, Technik
|
2.461,65 | ||
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind. | ||||
4.4.
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ProfessionistInnen B, Technik
|
2.321,12 | ||
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können. |
pro Monat Euro |
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Im 1. Lehrjahr | 800,00 |
Im 2. Lehrjahr | 1.050,00 |
Im 3. Lehrjahr | 1.400,00 |
Im 4. Lehrjahr | 1.500,00 |
DAZ pro Monat Euro |
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Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr | 36,74 |
nach dem vollendeten 3. Dienstjahr | 43,42 |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 50,10 |
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 53,44 |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 61,79 |
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 70,14 |
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 75,15 |
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie | |
Obmann | Geschäftsführerin |
KR DI Johann MARIHART | Mag. Katharina KOSSDORFF |
Firma KELLY GesmbH | |
Firma SNACK & BACK CP GmbH | |
Österreichischer Gewerkschaftsbund | |
Gewerkschaft PRO-GE | |
Bundesvorsitzender | Bundessekretär |
Rainer WIMMER | Peter SCHLEINBACH |
Sekretär | |
Erwin A. KINSLECHNER |