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Kelly Kartoffelverwertung / ZKV Überstunden iSd § 7 Abs. 1 AZG / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag


zu Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 1 AZG
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, für die Firmen
KELLY GesmbH, 1220 Wien, Hermann-Gebauer-Straße 1

SNACK & BACK GmbH Nfg & Co KG, 8330 Feldbach, Europastraße 26,

und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


I. Geltungsbereich
Der Zusatzkollektivvertrag gilt:
a.  Für alle Betriebe der Firma Kelly GesmbH und für die Firma Snack & Back GmbH Nfg & Co KG.
b.  Für alle ArbeitnehmerInnen in den unter a. genannten Betrieben, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kfm. Lehrlinge.


II. Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. März 2019
in Kraft.


III.
1)  Vor der Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine ausdrücklich angeordnete 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, das Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen.
2)  Vor der Leistung einer 11. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine ausdrücklich angeordnete 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, einmalig eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
3)  Vor der Leistung einer 12. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine ausdrücklich angeordnete 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, einmalig eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
4)  An Stelle der bezahlten Pause von 10 Minuten, im Sinn der Punkte 2 und 3, kann über Betriebsvereinbarung eine andere Art der Abgeltung vereinbart werden.



Wien, am 9. Jänner 2019
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführerin
GD KR DI Johann
MARIHART
Mag. Katharina
KOSSDORFF
Firma Kelly GesmbH
Firma Snack & Back GmbH Nfg & Co KG
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer
WIMMER
Peter
SCHLEINBACH
Sekretär
Erwin A.
KINSLECHNER