KV-Infoplattform

Karitative Einrichtungen der Kathol. Kirche / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vidaGewerkschaft GPAAlternativtitel: Caritas


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen und Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Die KV-Gehälter werden mit 1.1.2023 um 8%, mindestens aber um € 175,00 erhöht.
  • Für Lehrlinge in der Pflege wird ein Lehrlingseinkommen eingeführt.
  • KV-Zulagen und Zuschläge werden um 8% angehoben.
  • Mindestnormen für Betriebsvereinbarungen für einen Flexibilitätszuschlag (zB € 3,59/Arbeitsstunde)
  • Rahmenbedingungen für flexiblere Arbeitszeiten


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Hilfskräfte: ab € 1.895,60
  • Fachkräfte: ab € 2.137,30


Lehrlingseinkommen
Entsprechend jeweiligem Branchen-KV
Lehre in der Pflege:
1. Lehrjahr € 820,00
2. Lehrjahr € 1.000,00
3. Lehrjahr € 1.300,00
4. Lehrjahr € 1.600,00


Zulagen/Zuschläge
Nachtdienstzulage, Turnusdienst-, Sonn- und Feiertagszuschlag


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: 50%


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: gesetzlich


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Entgeltansprüche nach diesem Kollektivvertrag verfallen, wenn sie nicht
binnen 12 Monaten
nach Fälligkeit geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Recht auf Altersteilzeit
  • erweiterte Vordienstzeitenanrechnung
  • Anspruch auf Pflegekarenz
  • Anspruch auf 3 Tage persönliche Bildungsfreistellung
  • 2 Kalendertage wöchentliche Ruhezeit
  • Sabbatical-Regelung
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Supervisionsregelung


Karenzzeitenanrechnung
  • 100% Anrechnung von Karenzzeiten für Urlaub, Kündigungsfrist, Abfertigung alt.
  • 12 Monate pro Elternkarenz auf Vorrückungen
  • 100% Anrechnung von Hospiz- oder Pflegekarenz


Papamonat
Anspruch auf Familienzeit


Formen der Arbeitszeitverkürzung
  • ArbeitnehmerInnen erhalten nach Vollendung ihres ersten Dienstjahres 2 Urlaubstage zusätzlich als Vorgriff auf die 6. Urlaubswoche
  • erweiterte Vordienstzeitenanrechnung erleichtert früherer 6. Urlaubswoche
  • freie Tage: Karfreitag, Hl. Abend, Silvester