Kaffeemittelindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der KV-Löhne um 8,6 %
-
•
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,6 %
-
•
Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß
-
•
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.990,52
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.191,67 bis € 2.524,97
Lehrlingsentschädigung
|
Tabelle I |
Tabelle II |
|
pro Monat |
Im 1. Lehrjahr |
€ 883,74 |
€ 1.016,30 |
Im 2. Lehrjahr |
€ 1.136,24 |
€ 1.306,68 |
Im 3. Lehrjahr |
€ 1.641,23 |
€ 1.887,41 |
Im 4. Lehrjahr |
€ 1.767,48 |
€ 2.032,60 |
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. März 2014 beginnt und die vor Beginn des Lehrverhältnisses im Anschluss an die neunte Schulstufe (Pflichtschule) für weitere
drei
Jahre eine Ausbildung gemacht, eine Vorlehre absolviert oder eine Schule besucht haben.
Zulagen/Zuschläge
Dienstalterszulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bzw. 150 %.
Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten |
1 Woche |
über 6 Monate |
6 Wochen |
über 2 Jahre |
8 Wochen |
über 5 Jahre |
13 Wochen |
über 15 Jahre |
17 Wochen |
über 25 Jahre |
21 Wochen |
Für AN:
bis zu 6 Monaten |
1 Woche |
über 6 Monate |
4 Wochen |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften