Käsereibetriebe T / Milchsammelstellen T / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Landarbeiterkammer Tirol
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.062,00 bis € 2.276,00
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.448,00 bis € 2.538,00
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.552,00 bis € 2.722,00
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 545,00 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 735,00 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.037,00 |
Zulagen/Zuschläge
Dienstalterszulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
vor vollendetem 1. Dienstjahr |
14 Tage |
nach vollendetem 1. Dienstjahr |
1 Monat |
nach vollendetem 5. Dienstjahr |
2 Monate |
nach vollendetem 15. Dienstjahr |
3 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen
innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden.
Sonstige Ansprüche sind bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind, geltend zu machen.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften