KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge der JBA (ausgenommen Ferialpraktikant:innen)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2014 in der Fassung vom 1. Februar 2025
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Anhebung der Monatsentgelte um 3,5%, mind um € 82,4 ab 1.2.2025, der Zulagen um 3,5%
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Anhebung der Monatsentgelte und Zulagen um Inflation Oktober 2024 bis September 2025 plus 0,3% ab 1.2.2026
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.582,10 bis 4.164,70 (VG 1-1b)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.484,70 bis 5.946,80 (VG 1c-VG 3a)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.701,90 bis 6.513,60 (VG 4)
- Lehrlingseinkommen 1./2./3./4. Lehrjahr: € 691,80/ € 941,50/ € 1.163,20/ € 1.590,90
Zulagen
Leitungs- und Funktionszulagen, Gefahrenzulage, Nachtzuschlag (22:00 – 6:00 Uhr) Sonn- und Feiertagszuschlag, Rufbereitschaft
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstunden:
grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Zuschlag 50%; während der Nachtzeit (s.o.) sowie an Sonn- und Feiertagen 100%
Kündigungsfristen
Arbeitnehmer:in:
Verweis auf § 20 AngG
Arbeitgeber:
Keine Sonderregelungen, außer bei Beschäftigten, die nicht unter das AngG fallen K-Frist von 4 Wochen, nach 3 Jahren Beschäftigung zum selben AG auch Regelungen wie § 20 AngG.
Verfall von Ansprüchen
Verfallsklausel 6 Monate
Andere soziapolitische Errungenschaften
(zB. Anrechnung Karenzzeiten, Zahlungen im Krankheitsfall,..)
- Anrechnung von (nicht nur) facheinschlägigen Vordienstzeiten sowie Kindererziehungszeiten bis max. 10 Jahren
- Papamonat
- Sabbatical
- Altersteilzeit
- Anrechnung von Karenzurlauben nach MSchG/VKG bis zu 1 Jahr pro Kind