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Alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge der JBA (ausgenommen FerialpraktikantInnen)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2014 in der Fassung vom 1. Jänner 20120
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Anhebung der KV-Gehälter um 2,25 %, mindestens aber um € 50
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Anhebung der Lehrlingsentschädigung um 2,25 %
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Anhebung der Zulagen um 2,30 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 2.024,70 bis 2.925,20 (VG 1-1b)
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.317,80 bis 4.035,40 (VG 2 – VG 3a)
Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.926,70 bis 4.414,60 (VG 4)
Zulagen
Leitungs- und Funktionszulagen, Gefahrenzulage, Nachtzuschlag (22:00 – 6:00 Uhr) Sonn- und Feiertagszuschlag, Rufbereitschaft.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden. Überstunden: Grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Zuschlag 50 %; während der Nachtzeit (s.o.) sowie an Sonn- und Feiertagen 100 %
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn: Verweis auf § 20 AngG Arbeitgeber: Keine Sonderregelungen, außer bei Beschäftigten, die nicht unter das AngG fallen K-Frist von 4 Wochen, nach 3 Jahren Beschäftigung zum selben AG auch Regelungen wie § 20 AngG
Verfall von Ansprüchen
Verfallsklausel 6 Monate
Andere soziapolitische Errungenschaften
Anrechnung von (nicht nur) facheinschlägigen Vordienstzeiten sowie Kindererziehungszeiten bis max. 10 Jahren
Papamonat
Sabbatical
Altersteilzeit
Anrechnung von Karenzurlauben nach MSchG/VKG bis zu 1 Jahr pro Kind