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http://oegb-delivery1.go.intern.3sit.at/kv/journalistische-mitarbeiter-innen-bei-oesterr-zeitschriften-und-fachmedien-ang/journalistische-mitarbeiter-innen-bei-oesterr-zeitschriften-und-fachmedien-kurzuebersicht/411123Ang. Journalistische Mitarbeiter/innen bei österr. Zeitschriften und Fachmedien / Kurzübersicht - 01.03.2020
Journalistische Mitarbeiter/innen bei österr. Zeitschriften und Fachmedien / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.03.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Anhebung der Mindestgrundgehälter um 2,3 %, mindestens jedoch € 45,00
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Aufrundung der Erhöhungsbeträge auf volle Eurobeträge
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Aufrechterhaltung der Überzahlungen
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Anhebung der Infrastrukturpauschalen auf € 217,01
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Anhebung der Bildhonorare für ständig freie MitarbeiterInnen auf € 52,05
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Anhebung der Texthonorare für ständig freie MitarbeiterInnen auf € 118,80
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Einführung einer Tarifposition „PraktikantInnen“ (PraktikantInnengehalt ab 1.3.2020 € 790,19 monatlich)
Mindestlohn/Mindestgehalt
1.922,00 (RedaktionssekretärInnen)
2.147,00 (RedakteurInnen)
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
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ArbeitnehmerIn: 1 Monat zum Monatsende. Frist kann per Vereinbarung ausgedehnt werden.
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ArbeitgeberIn: Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate; sie erhöht sich – sofern das Journalistengesetz nicht zur Anwendung kommt – nach achtjähriger ununterbrochener Dauer des Dienstverhältnisses auf vier Monate, nach fünfzehn Jahren auf fünf, nach fünfundzwanzig Jahren auf sechs Monate.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche gemäß § 16 (Honorare für außervertragliche Beiträge) und § 26 Z 1. und Z 2. (Dienstreisen) sollen tunlichst innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ablauf des Anfallsmonats schriftlich beim/bei der Dienstgeber/in geltend gemacht werden.