Journalistische Mitarbeiter/innen bei österr. Zeitschriften und Fachmedien / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der Tarifgehälter und Honorare für ständige freie Mitarbeiter/- innen um 2,8%
-
•
Verkürzte Laufzeit 2022: Tariferhöhung bereits mit 1. Februar 2022, nächste Erhöhung dann bereits wieder mit 1. Jänner 2023
-
•
Dienstfreistellung am ersten Schultag des Kindes
Mindestlohn/Mindestgehalt
- 2.078,00 (RedaktionssekretärInnen)
- 2.239,00 (RedakteurInnen)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
-
•
ArbeitnehmerIn: 1 Monat zum Monatsende. Frist kann per Vereinbarung ausgedehnt werden.
-
•
ArbeitgeberIn: Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate; sie erhöht sich – sofern das Journalistengesetz nicht zur Anwendung kommt – nach achtjähriger ununterbrochener Dauer des Dienstverhältnisses auf vier Monate, nach fünfzehn Jahren auf fünf, nach fünfundzwanzig Jahren auf sechs Monate.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche gemäß § 16 (Honorare für außervertragliche Beiträge) und § 26 Z 1. und Z 2. (Dienstreisen) sollen tunlichst innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ablauf des Anfallsmonats schriftlich beim/bei der Dienstgeber/in geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften