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Journalistische Mitarbeiter/innen bei österr. Zeitschriften und Fachmedien / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.02.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Tarifgehälter und Honorare für ständige freie Mitarbeiter/- innen um 2,8%
  • Verkürzte Laufzeit 2022: Tariferhöhung bereits mit 1. Februar 2022, nächste Erhöhung dann bereits wieder mit 1. Jänner 2023
  • Dienstfreistellung am ersten Schultag des Kindes


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • 2.078,00 (RedaktionssekretärInnen)
  • 2.239,00 (RedakteurInnen)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
  • ArbeitnehmerIn: 1 Monat zum Monatsende. Frist kann per Vereinbarung ausgedehnt werden.
  • ArbeitgeberIn: Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate; sie erhöht sich – sofern das Journalistengesetz nicht zur Anwendung kommt – nach achtjähriger ununterbrochener Dauer des Dienstverhältnisses auf vier Monate, nach fünfzehn Jahren auf fünf, nach fünfundzwanzig Jahren auf sechs Monate.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche gemäß § 16 (Honorare für außervertragliche Beiträge) und § 26 Z 1. und Z 2. (Dienstreisen) sollen tunlichst innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ablauf des Anfallsmonats schriftlich beim/bei der Dienstgeber/in geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung, Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgeld
  • Kündigungsbeschränkung bei Krankheit