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Journalistische Mitarbeiter/innen bei österr. Zeitschriften und Fachmedien / Lohn-/Gehaltsordnung

Vereinbarung


zum Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter/innen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien
abgeschlossen am 11. Dezember 2023 zwischen der GPA und dem Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband:
1.  Mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 werden die
Tarifgehälter
für journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Praktikanten bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien um
5,6%
, bei Aufrundung der Erhöhungsbeträge auf volle Eurobeträge angehoben. Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht soweit nicht § 11.3 des Kollektivvertrags eine Anrechnung auf Überzahlungen zulässt; dies gilt auch auf Vorrückungen und Umstufungen in der Tariftabelle.
2.  Das
monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalistlnnen und ständige freie Mitarbeiterinnen
, die mit eigenem Equipment arbeiten (Text und Bild), ist mit
EUR 253,69
festgesetzt.

Die weiteren Tarifpositionen werden ab 1. Jänner 2024 wie folgt festgesetzt:
3. 
Honorierung für reine A4-Textseiten
(max. 3.700 Anschläge)
für ständige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: EUR 138,89

Es wird eine Aliquotierung auf Halbe-, Viertel- und Achtel-Seiten vereinbart, wobei 1/8 als Mindesthonorar gilt. Bei der Aliquotierung erfolgt eine Rundung auf volle 50-Cent-Beträge.
4. 
Honorierung von Bildbeiträgen für ständige freie Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter
: Reproduktionsfähiges Foto:
EUR 60,85
Zum Rahmenrecht werden folgende Änderungen vereinbart:
1.  § 9 Punkt 1. Lautet mit Wirkung ab 1. Jänner 2024:
,,Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden.”
Der Teiler in § 10 Abs. 2 des Kollektivvertrags wird entsprechend berichtigt auf 1/160.
2.  § 11.3. des Kollektivertragsfindet lautet mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 (mit Wirkung für den vorliegenden Abschluss):
„Bei Abänderung des Tarifvertrages, die zur Erhöhung des Tarifgehaltes führt, gebührt jedem/r übertariflich entlohnten Dienstnehmer/-in die Spanne zwischen seinem/ihrem bisherigen und dem neuen Tarifgehalt (Spannenregelung). Abweichend vom vorangehenden Satz können im Jahr 2024 50% des Erhöhungsbetrags mit Überzahlungen gegengerechnet werden, wenn das Ist-Gehalt des/der Dienstnehmer/-in das Zwanzigfache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage übersteigt".



Wien, am 11.12.2023
Österreichischer Zeitschriften- und Fachmedienverband
Mag. Claudia GRADWOHL Mag. Gerald GRÜNBERGER
Präsidentin und Vorsitzende des KV-Verhandlungsteams Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
GPA
Mag. Edgar WOLF Karl DÜRTSCHER
Wirtschaftsbereichssekretär Bundesgeschäftsführer GPA


Tarifvertrag
zum Kollektivvertrag für journalistische Mitarbeiter/-innen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 für eine Laufzeit von 12 Monaten (bis 31.12.2024)
1.  Berufsgruppe RedakteursaspirantInnen
bis 31.12.2023 ab 1.1.2024
im 1. Berufsjahr 2.234,00
2.360,00
im 2. Berufsjahr 2.287,00
2.416,00
im 3. Berufsjahr 2.346,00
2.478,00
2.  Berufsgruppe RedakteurInnen, ZeichnerInnen, FotografInnen, LayouterInnen
bis 31.12.2023 ab 1.1.2024
im  1.– 5. Berufsjahr 2.407,00
2.542,00
im  6.–10. Berufsjahr 2.533,00
2.675,00
im 11.–15. Berufsjahr 2.642,00
2.790,00
im 16.–20. Berufsjahr 2.853,00
3.013,00
im 21.–25. Berufsjahr 3.085,00
3.258,00
im 26.–30. Berufsjahr 3.342,00
3.530,00
im 31.–35. Berufsjahr 3.635,00
3.839,00
im 36.–40. Berufsjahr 3.960,00
4.182,00
ab dem 41. Berufsjahr 4.313,00
4.555,00
3.  Berufsgruppe RedaktionsassistentInnen
bis 31.12.2023 ab 1.1.2024
im  1.– 5. Berufsjahr 2.218,00
2.343,00
im  6.–10. Berufsjahr 2.353,00
2.485,00
im 11.–15. Berufsjahr 2.441,00
2.578,00
im 16.–20. Berufsjahr 2.583,00
2.728,00
im 21.–25. Berufsjahr 2.771,00
2.927,00
im 26.–30. Berufsjahr 2.993,00
3.161,00
im 31.–35. Berufsjahr 3.253,00
3.436,00
im 36.–40. Berufsjahr 3.538,00
3.737,00
ab dem 41. Berufsjahr 3.851,00
4.067,00
4.  Berufsgruppe RedaktionssekretärInnen
bis 31.12.2023 ab 1.1.2024
im  1.– 5. Berufsjahr 2.155,00
2.276,00
im  6.–10. Berufsjahr 2.277,00
2.405,00
im 11.–15. Berufsjahr 2.359,00
2.492,00
im 16.–20. Berufsjahr 2.492,00
2.632,00
im 21.–25. Berufsjahr 2.663,00
2.813,00
im 26.–30. Berufsjahr 2.871,00
3.032,00
im 31.–35. Berufsjahr 3.117,00
3.292,00
im 36.–40. Berufsjahr 3.388,00
3.578,00
ab dem 41. Berufsjahr 3.687,00
3.894,00

Das monatliche Infrastrukturpauschale für angestellte Journalistlnnen und ständige freie Mitarbeiter, die mit eigenem Equipment arbeiten (Text und Bild), ist mit EUR 253,69 festgesetzt.
Honorierung für reine A4-Textseiten ( max. 3. 700 Anschläge) für freie und ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: EUR 138,89
Honorierung von Bildbeiträgen für freie und ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Reproduktionsfähiges Foto: EUR 60,85
Tarifgehalt für Praktikanten: EUR 949,07