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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida
Redaktionelle Anmerkungen
Achtung
: dieser Kollektivvertrag läuft bis 30.11.2021 und wirkt für die Kolleg:innen welche bis dahin in diesem Kollektivvertrag waren automatisch nach. Neue Mitarbeiter:innen werden seit 1.12.2021 dem KV EU (Anlage 8 und 8a) zugeordnet.


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen/Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1. Dezember 2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 8,3 % ab 1.12.2023
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 8,3 % ab 1.12.2023
  • Mindesterhöhung: ab 1.12.2023 190 €
  • Teuerungsprämie: 3.000 Euro (steuerfrei)
  • Die valorisierbaren Nebenbezüge um 8,3 % ab 1.12.2023 erhöht
  • Mitgliederbefragung: 87 % Zustimmung


Mindestlohn/Mindestgehalt
Mindestgrundentgelt: 1.923,30 € (Auslaufender KV, neue Entlohnung KV EU Anlage 8a ab 2.092,19 €)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
und kann mittels Betriebsvereinbarung auf 38,5 reduziert werden.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden schriftlich geltend gemacht werden.


Kündigungsfristen
Für AG und AN:
Bis zu 2 Jahren 6 Wochen
mehr als 2 Jahren bis zu 5 Jahren 2 Monate
mehr als 5 Jahren bis zu 15 Jahren 3 Monate
mehr als 15 Jahren bis zu 25 Jahren 4 Monate
mehr als 25 Jahren 5 Monate


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Blaulichttag
  • 6. Urlaubswoche nach einem Jahr KV Zugehörigkeit