KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
Redaktionelle Anmerkungen
Achtung
: dieser Kollektivvertrag läuft bis 30.11.2021 und wirkt für die Kolleg:innen welche bis dahin in diesem Kollektivvertrag waren automatisch nach. Neue Mitarbeiter:innen werden seit 1.12.2021 dem KV EU (Anlage 8 und 8a) zugeordnet.
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen/Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Dezember 2023
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 8,3 % ab 1.12.2023
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 8,3 % ab 1.12.2023
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Mindesterhöhung: ab 1.12.2023 190 €
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Teuerungsprämie: 3.000 Euro (steuerfrei)
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Die valorisierbaren Nebenbezüge um 8,3 % ab 1.12.2023 erhöht
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Mitgliederbefragung: 87 % Zustimmung
Mindestlohn/Mindestgehalt
Mindestgrundentgelt: 1.923,30 € (Auslaufender KV, neue Entlohnung KV EU Anlage 8a ab 2.092,19 €)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
und kann mittels Betriebsvereinbarung auf 38,5 reduziert werden.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden schriftlich geltend gemacht werden.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
Bis zu 2 Jahren |
6 Wochen |
mehr als 2 Jahren bis zu 5 Jahren |
2 Monate |
mehr als 5 Jahren bis zu 15 Jahren |
3 Monate |
mehr als 15 Jahren bis zu 25 Jahren |
4 Monate |
mehr als 25 Jahren |
5 Monate |
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB