Innsbrucker Kommunalbetriebe AG / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim BMASK / Gelesenes und eingearbeitetes Korrektorat
4. Änderung § 5 Abs. 10
Die Wortfolge “im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit” wird im Abs. 10 des § 5 “Arbeitszeit” gestrichen und lautet daher § 5 Abs. 10 wie folgt:
(10)
Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit bis auf zehn Stunden ist zulässig.
Diese Änderung tritt mit 1. März 2014 in Kraft.