Innsbrucker Kommunalbetriebe AG / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim BMASK / Gelesenes und eingearbeitetes Korrektorat
4. Neuer § 7 Abs. 3 – Entgelt
Der Absatz 3 des § 7 “Entgelt” hat zu lauten:
(3)
Der Betriebsrat und der Arbeitgeber können eine Betriebsvereinbarung darüber abschließen, ob und inwiefern zusätzliche Entgelte, über die tatsächlichen Reisegebühren hinaus, für Montagearbeiten außerhalb des Dienstortes geleistet werden.
Diese Änderung tritt mit 1. Januar 2013 in Kraft.