: Sämtliche Verwendungsgruppen werden um 7,8 % erhöht.
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IST-Gehälter
: für mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt die Aufrechterhaltung der Überzahlung und in großen Kapitalgesellschaften ist um 7,8 % zu erhöhen.
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Die
Lehrlingseinkommen
und die
Abgeltung von Pflichtpraktika
werden um 9 % erhöht.
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Anspruch auf Aus- und Weiterbildung
: Angestellte erhalten künftig zeitlichen Anspruch einen Tag (oder 8 Stunden) pro Jahr an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen zu dürfen.
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Die Beschäftigungsgruppe I wird gestrichen. Die Beschäftigten sind künftig (abgesehen von wenigen eng oder zeitlich definierten Ausnahmen) unabhängig ihrer ausgeübten Tätigkeiten jedenfalls zumindest in Verwendungsgruppe II einzureihen. Angestellte, die bisher in Verwendungsgruppe I eingereiht waren, sind mit 1.1.2023 in Verwendungsgruppe II einzureihen. Bei der Umreihung gebührt das dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe I nächsthöhere Mindestgrundgehalt in der der Verwendungsgruppe II.