Betriebszusatzkollektivvertrag
abgeschlossen am 6. Dezember 2005
zwischen der Fachgruppe Hotellerie der Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8021 Graz
und der
Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst Steiermark, Karl-Morre-Str. 32, 8020 Graz
Betriebszusatzkollektivvertrag
1.
Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle vollzeitbeschäftigten Arbeiter/innen in allen Filialen der WETT CAFE Betriebsgesellschaft m.b.H., Karlauer Straße 43, 8020 Graz, in der Steiermark.
2.
Vier-Tage-Woche
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit auf vier zusammenhängende Tage aufzuteilen. In diesem Fall kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden, die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt werden und darf die tägliche Arbeitszeit, abgesehen von den Ruhepausen, nicht unterbrochen werden.
Die Vier-Tage-Woche ist mit jedem/jeder Arbeiter/in, für welchen/r die Vier-Tage-Woche Geltung erlangen soll, schriftlich zu vereinbaren.
Arbeit an einem der drei zusammenhängenden freien Tage ist nur im Ausnahmefall zulässig. Wird an einem der drei zusammenhängenden freien Tage gearbeitet, so fallen Überstunden an, die im Verhältnis 1:1,5 abzugelten sind.
3.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und ist für ein Jahr unkündbar. Im Anschluss daran kann er von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gelöst werden.