ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
Wr. Kaffehäuser – Lohngruppen |
Monatslohn bis zum vollendeten 5. Jahr | Monatslohn ab dem 6. Jahr | Monatslohn ab dem 11. Jahr | Monatslohn ab dem 16. Jahr | Monatslohn ab dem 21. Jahr | |
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Lohngruppe 3 | 1.625,00 | 1.665,60 | 1.706,30 | 1.746,90 | 1.787,50 | |
Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die |
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• | berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und | |||||
• | Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. | |||||
Beispiele:
Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. |
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Lohngruppe 4a | 1.512,00 | |||||
Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. |
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Beispiele:
Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Bäcker/in und Konditor/in, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit |
Wr. Kaffehäuser – Lohngruppen |
Monatslohn bis zum vollendeten 5. Jahr | Monatslohn ab dem 6. Jahr | Monatslohn ab dem 11. Jahr | Monatslohn ab dem 16. Jahr | Monatslohn ab dem 21. Jahr | |
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Lohngruppe 1 | 1.993,00 | 2.042,80 | 2.092,70 | 2.142,50 | 2.192,30 | |
Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen |
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• | sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbstständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, | |||||
• | für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, | |||||
• | umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. | |||||
Beispiele:
Restaurantchef/in Küchenchef/in |
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Lohngruppe 2 | 1.809,00 | 1.854,20 | 1.899,50 | 1.944,70 | 1.989,90 | |
Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in Lohngruppe 1, die |
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• | berufseinschlägige Arbeiten selbstständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, | |||||
• | Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und | |||||
• | fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. | |||||
Beispiele:
Restaurantchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt |
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Lohngruppe 3 | 1.635,00 | 1.675,90 | 1.716,80 | 1.757,60 | 1.798,50 | |
Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die |
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• | berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und | |||||
• | Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. | |||||
Beispiele:
Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. |
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Lohngruppe 4a | 1.512,00 | |||||
Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. |
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Beispiele:
Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Bäcker/in und Konditor/in, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit |
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Lohngruppe 4b | 1.431,00 | |||||
Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. |
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Lohngruppe 5 | 1.431,00 | 1.466,80 | 1.502,60 | 1.538,30 | 1.574,10 | |
Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. |
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Beispiele:
Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service |
Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser
1010 Wien, Judenplatz 3–4 |
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KommR Berndt Querfeld Obmann |
Mag. Norbert Lux Geschäftsführer |
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Gewerkschaft vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 |
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Gottfried Winkler Vorsitzender |
Bernd Brandstetter Bundesgeschäftsführer |
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Berend Tusch Fachbereichsvorsitzender |
Andreas Gollner Fachbereichssekretär |