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Hotel- Gastgewerbe W / Kaffeehäuser W / Zusatz

Ergänzendes Übereinkommen für den

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG


zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem für alle Betriebe der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema eingeführt wird
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

ACHTUNG: Gilt nur für den Bereich der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser!


1. Vertragsparteien
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der
Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien,
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.


2. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
  • räumlich für das Gebiet des Bundeslandes Wien,
  • fachlich für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, angehören,
  • persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter/innen.


ad 4. Festlöhne
Redaktionelle Anmerkungen Hinweis: Für die aktuellen Festlohntabellen (inkl. Entlohnung nach BG-Jahren) siehe auch den aktuellen Lohnabschluss der Kaffeehäuser Wien.

Die Festlöhne betragen ab 01.01.2015
Wr. Kaffehäuser –
Lohngruppen
Monatslohn bis zum vollendeten 5. Jahr Monatslohn ab dem 6. Jahr Monatslohn ab dem 11. Jahr Monatslohn ab dem 16. Jahr Monatslohn ab dem 21. Jahr
Lohngruppe 3 1.625,00 1.665,60 1.706,30 1.746,90 1.787,50
Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:

Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die
berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.
Beispiele:

Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso
Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung
Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird.
Lohngruppe 4a 1.512,00
Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr:

Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr.
Beispiele:

Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit
Bäcker/in und Konditor/in, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit

Die Festlöhne betragen ab 01.05.2015
Wr. Kaffehäuser –
Lohngruppen
Monatslohn bis zum vollendeten 5. Jahr Monatslohn ab dem 6. Jahr Monatslohn ab dem 11. Jahr Monatslohn ab dem 16. Jahr Monatslohn ab dem 21. Jahr
Lohngruppe 1 1.993,00 2.042,80 2.092,70 2.142,50 2.192,30
Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich:

Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbstständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
Beispiele:

Restaurantchef/in
Küchenchef/in
Lohngruppe 2 1.809,00 1.854,20 1.899,50 1.944,70 1.989,90
Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich:

Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in Lohngruppe 1, die
berufseinschlägige Arbeiten selbstständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und
fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
Beispiele:

Restaurantchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt
Restaurantchef-Stellvertreter/in
Küchenchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt
Küchenchef-Stellvertreter/in
Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt
Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt
Lohngruppe 3 1.635,00 1.675,90 1.716,80 1.757,60 1.798,50
Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:

Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die
berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.
Beispiele:

Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso
Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung
Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird.
Lohngruppe 4a 1.512,00
Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr:

Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr.
Beispiele:

Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit
Bäcker/in und Konditor/in, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit
Lohngruppe 4b 1.431,00
Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr:

Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr.
Lohngruppe 5 1.431,00 1.466,80 1.502,60 1.538,30 1.574,10
Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:

Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:

Hilfskraft im Service
Hilfskoch/Hilfsköchin
Abwäscher/in
Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung
Sonstige Hilfskraft in Küche und Service


ad 9. Schlichtungsklausel
Die Schlichtungsklausel wird in folgendem Punkt geändert:
Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, sobald die Entscheidung der Schlichtungskommission vorliegt oder mehr als
acht
Wochen nach Anrufung der Schlichtungskommission (Postaufgabedatum) verstrichen sind.
Die aktuelle Liste der Vertreter der Schlichtungsstelle (Anhang A) lautet wie folgt:


Anhang A
zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Jänner 2015 geltenden Fassung, mit dem in der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema eingeführt wird

Die Schlichtungsstelle betreffend Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Lohntabelle dieses Zusatzkollektivvertrages bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers in dieser Lohntabelle ist aus zwei Vertretern der Fachgruppe Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund zusammengesetzt.
Vertreter der Fachgruppen Wien der Kaffeehäuser:
  • KommR Berndt Querfeld
  • KommR Mag. Herbert Frotzler
  • Mag. Norbert Lux
  • Mag. Manfred Austerer
  • Dr. Andreas Dänemark

alle p.A. Wirtschaftskammer Wien, 1010 Wien, Judenplatz 3–4
Vertreter der Gewerkschaft vida:
  • Hr. Berend Tusch
  • Hr. Andreas Gollner
  • Hr. Franz Boindl
  • Hr. Gerhard Seiz
  • Hr. Andreas Schwabl

alle p.A. der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund



Wien, am 3. Dezember 2014
Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser
1010 Wien, Judenplatz 3–4
KommR Berndt Querfeld
Obmann
Mag. Norbert Lux
Geschäftsführer
Gewerkschaft vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Gottfried Winkler
Vorsitzender
Bernd Brandstetter
Bundesgeschäftsführer
Berend Tusch
Fachbereichsvorsitzender
Andreas Gollner
Fachbereichssekretär