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Hotel- Gastgewerbe W / Hotellerie W / Vorabinfo

Zusatzkollektivvertrag


zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem das Gehaltsschema für die Hotellerie Wien erhöht und die Beschäftigungsgruppen abgeändert werden
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


1. Vertragsparteien
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der
Fachgruppe Hotellerie Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien,
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien.


2. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
  • räumlich für das Gebiet des Bundeslandes Wien,
  • fachlich für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Hotellerie Wien, angehören,
  • persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten Angestellten.


3. Gehaltstabelle
Es gelten die nachstehenden Gehaltstabellen ab 1. Jänner 2016 bzw ab 1. Mai 2016 (siehe Beilage 1).
Die Gehälter sind in dieser Tabelle brutto angegeben und gebühren für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden.


4. Beschäftigungsgruppen
Die im Abschnitt II. GEHALTSORDNUNG unter Punkt H des Kollektivvertrages für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung angeführten Beschäftigungsgruppen gelten ab 1. 1. 2016 auch für die Angestellten in der Hotellerie Wien (siehe Beilage 2).


5. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. 1. 2016 in Kraft.

Beilage 1 – Gehaltstabellen



Gehaltstabellen für die Hotellerie Wien
Hotellerie in WIEN, gültig ab 1. 1. 2016 Grundgehalt ab dem 6. DJ ab dem 11. DJ ab dem 16. DJ ab dem 21. DJ
Beschäftigungsgruppe 0 2.220,00 2.275,50 2.331,00 2.386,50 2.442,00
Beschäftigungsgruppe 1 2.015,00 2.065,40 2.115,80 2.166,13 2.216,50
Beschäftigungsgruppe 2 1.830,00 1.875,80 1.921,50 1.967,30 2.013,00
Beschäftigungsgruppe 3 1.620,00 1.660,50 1.701,00 1.741,50 1.782,00
Beschäftigungsgruppe 4 1.530,00 1.568,30 1.606,50 1.644,80 1.683,00
Beschäftigungsgruppe 5 1.450,00 1.486,30 1.522,50 1.558,80 1.595,00

Hotellerie in WIEN, gültig ab 1. 5. 2016 Grundgehalt ab dem 6. DJ ab dem 11. DJ ab dem 16. DJ ab dem 21. DJ
Beschäftigungsgruppe 0 2.220,00 2.275,50 2.331,00 2.386,50 2.442,00
Beschäftigungsgruppe 1 2.015,00 2.065,40 2.115,80 2.166,13 2.216,50
Beschäftigungsgruppe 2 1.830,00 1.875,80 1.921,50 1.967,30 2.013,00
Beschäftigungsgruppe 3 1.655,00 1.696,40 1.737,80 1.779,13 1.820,50
Beschäftigungsgruppe 4 1.530,00 1.568,30 1.606,50 1.644,80 1.683,00
Beschäftigungsgruppe 5 1.450,00 1.486,30 1.522,50 1.558,80 1.595,00

Beilage 2 – Beschäftigungsgruppen



H. Beschäftigungsgruppen
BG 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie zB Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung
BG 1
Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
Beispiele:
Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs
BG 2
Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten
  • und
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
Beispiele:
Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung
BG 3
Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigen Ausbildung.
Beispiele:
Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Asisstent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in.
BG 4
Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw Schulabschluss.
BG 5
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:
Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis