Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichert diese Website Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.04.2007 Geltungsbeginn des letzten Verhandlungsergebnisses: 01.05.2019
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
•
Die KV-Gehälter werden mit 01.02.2019 um durchschnittlich 2,67% (bis zu 3,95%) angehoben.
•
Anrechnung von Elternkarenz (max. 24 Monate insgesamt) auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
•
Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags auf € 23,-.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: mindestens € 1.540,00
Qualifizierte Tätigkeiten: mindestens € 1.578,50 bis € 1.617,00
Hochqualifizierte Tätigkeiten: mindestens € 2.050,00 bis € 2.330,00
Lehrlingsentschädigung
1. Lehrjahr
760,00
2. Lehrjahr
860,00
3. Lehrjahr
980,00
4. Lehrjahr
1.075,00
Zulagen
•
Nachtdienstzuschlag
•
Fremdsprachenzulage
•
Dienstzeitzulage
•
Fehlgeldentschädigung
Arbeitszeit
Wöchentliche Normalarbeitszeit: laut Gesetz
Überstundendivisor: 1/173 Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Kündigungsfristen
Kündigung beidseitig zum 15. und Letzten eines Monats erlaubt
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Gehalts- und Überstundenansprüche verfallen, wenn sie nicht sechs Monate nach Durchführung der Gehaltsabrechnung schriftlich geltend gemacht wurden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss) Jubiläumsgeld Pflichtpraktikanten unterliegen dem Kollektivvertrag Karenzzeitenanrechnung von bis zu insgesamt max. 24 Monaten (pro Kind) Kinder- sowie max. 12 Monate für Hospiz- oder Pflegekarenz Anspruch auf Familienzeit