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Hotel- Gastgewerbe S / Lohn-/Gehaltsordnung

Nomenklatur Salzburg


gültig ab 1. Mai 2022
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida

für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Salzburg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter.


1. Lohnordnung
Gemäß Punkt 8 lit. e des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt für alle Mitarbeiter ein Festlohnsystem mit 5 Lohngruppen.
Lohngruppe 1
Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören.
Beispiele:
Restaurantchefin/Restaurantchef, Restaurantleiterin/Restaurantleiter
Küchenchefin/Küchenchef, Küchenleiterin/Küchenleiter

1. Mai 2022:
bis 3 Jahre 4 – 6 Jahre 7 – 9 Jahre 10 – 12 Jahre 13 – 15 Jahre
€ 2.165,00 € 2.197,50 € 2.230,00 € 2.262,40 € 2.294,90
16 – 18 Jahre 19 – 21 Jahre 22 – 24 Jahre ab 25 Jahre
€ 2.327,40 € 2.359,90 € 2.392,30 € 2.424,80
Lohngruppe 2a
Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich
Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen

sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.
Beispiele:
Restaurantchefin/Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Restaurantchef-Stellvertreterin/Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Küchenchef-Stellvertreterin/Küchenchef-Stellvertreter, Chef de rang, Chef de partie, Barchefin/Barchef, Housekeeping – Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt

1. Mai 2022:
bis 3 Jahre 4 – 6 Jahre 7 – 9 Jahre 10 – 12 Jahre 13 – 15 Jahre
€ 1.940,00 € 1.969,10 € 1.998,20 €2.027,30 € 2.056,40
16 – 18 Jahre 19 – 21 Jahre 22 – 24 Jahre ab 25 Jahre
€ 2.085,50 € 2.114,60 € 2.143,70 € 2.172,80

  • Für Arbeiterinnen/Arbeiter
    in bestehenden Dienstverhältnissen
    in den Festlohn-Positionen Service 1.2., sowie Küche 3.3. und 3.4., welche bis 30. April 2017 Gültigkeit hatten, gelten die Löhne der Lohngruppe 2a.
  • Für Arbeiterinnen/Arbeiter
    in bestehenden Dienstverhältnissen
    in den Festlohn-Positionen Service 1.3., sowie Küche 3.5. und andere Tätigkeiten 4.1., welche bis 30. April 2017 Gültigkeit hatten, gelten die nachstehenden Löhne der Lohngruppe 2b, bis zu einer endgültigen Zusammenführung mit der Lohngruppe 2a.
Lohngruppe 2b

1. Mai 2022:
bis 3 Jahre 4 – 6 Jahre 7 – 9 Jahre 10 – 12 Jahre 13 – 15 Jahre
€ 1.880,00 € 1.908,20 € 1.936,40 € 1.964,60 € 1.992,80
16 – 18 Jahre 19 – 21 Jahre 22 – 24 Jahre ab 25 Jahre
€ 2.021,00 € 2.049,20 € 2.077,40 € 2.105,60
Lohngruppe 3
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.
Beispiele:
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Köchin/Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Gastronomiefachfrau/Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/Systemgastronom, Konditorin/Konditor, Bäckerin/Bäcker, Elektrikerin/Elektriker, Haustischlerin/Haustischler, Gärtnerin/Gärtner, Masseurin/Masseur, Kosmetikerin/Kosmetiker, Fußpflegerin/Fußpfleger

1. Mai 2022:
bis 3 Jahre 4 – 6 Jahre 7 – 9 Jahre 10 – 12 Jahre 13 – 15 Jahre
€ 1.753,00 € 1.779,30 € 1.805,60 € 1.831,90 € 1.858,20
16 – 18 Jahre 19 – 21 Jahre 22 – 24 Jahre ab 25 Jahre
€ 1.884,50 € 1.910,80 € 1.937,10 € 1.963,40
Lohngruppe 4
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,

in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses.
Beispiele:
Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann, Köchin/Koch, Systemgastronomin/Systemgastronom, Gastronomiefachfrau/Gastronomiefachmann, Bäckerin/Bäcker, Konditorin/Konditor, Kosmetikerin/Kosmetiker, Fußpflegerin/Fußpfleger, jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses

1. Mai 2022:
im 1. u. 2. Berufsjahr
€ 1.700,00
Lohngruppe 5
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:
Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/Abwäscherin, Hausarbeiter/Hausarbeiterin, Arbeiterin/Arbeiter im Housekeeping,
Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung

1. Mai 2022:
bis 3 Jahre 4 – 6 Jahre 7 – 9 Jahre 10 – 12 Jahre 13 – 15 Jahre
€ 1.629,00 € 1.653,40 € 1.677,90 € 1.702,30 € 1.726,70
16 – 18 Jahre 19 – 21 Jahre 22 – 24 Jahre ab 25 Jahre
€ 1.751,20 € 1.775,60 € 1.800,00 € 1.824,50


2. Lehrlingseinkommen
2022
1. Lehrjahr € 815,00
2. Lehrjahr € 925,00
3. Lehrjahr € 1.055,00
4. Lehrjahr oder Doppellehre € 1.145,00


3. Zulagen
2022
Nachtarbeitszuschlag € 24,00
Fremdsprachenzulage € 32,00


4. Verfall
Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.