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Hotel- Gastgewerbe / Rest. Steirereck GmbH / Zusatz

Betriebszusatzkollektivvertrag


abgeschlossen am 2. Jänner 2006

zwischen der Fachgruppe Gastronomie der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8021 Graz
und der
Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst, Steiermark, Karl-Morre-Str. 32, 8020 Graz


Betriebszusatzkollektivvertrag
1.  Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle vollzeitbeschäftigten Arbeiter/innen der Restaurant Steirereck Ges.m.b.H. in der Betriebsstätte Pogusch, Pogusch 21,8625 Turnau.
2.  Vier-Tage-Woche
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit auf vier zusammenhängende Tage aufzuteilen. In diesem Fall kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden, die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt werden und darf die tägliche Arbeitszeit, abgesehen von den Ruhepausen, nicht unterbrochen werden.
Die Vier-Tage-Woche ist mit jedem/jeder Arbeiter/in, für welchen/r die Vier-Tage-Woche Geltung erlangen soll, schriftlich zu vereinbaren.
Arbeit an einem der drei zusammenhängenden freien Tage ist nur im Ausnahmefall zulässig. Wird an einem der drei zusammenhängenden freien Tage gearbeitet, so fallen Überstunden an, die im Verhältnis 1:1,5 abzugelten sind.
3.  Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt am 28. Jänner 2006 in Kraft und ist für ein Jahr unkündbar. Im Anschluss daran kann er von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gelöst werden.


Unterzeichnungsprotokoll
WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK FACHGRUPPE GASTRONOMIE
Karl Wratschko Mag. Christian Kolbl
Obmann Geschäftsführer
GEWERKSCHAFT HOTEL, GASTGEWERBE, PERSÖNLICHER DIENST
Rudolf Kaske Renate Lehner
Vorsitzender Zentralsekretärin