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Hotel- Gastgewerbe / Übereinkommen / Lohn-/Gehaltsordnung

Übereinkommen zum Lohnabschluss 2022

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida // Hinterlegte Fassung im Bundesministerium für Arbeit

Der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie einerseits und die Gewerkschaft vida andererseits vereinbaren mit Gültigkeit ab 1.5.2022 nachfolgende Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne, der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen und Zulagen für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe für das Jahr 2022:


1. Neues Übereinkommen für das Jahr 2022:

Die Sozialpartner kommen überein, dass es aufgrund der stark steigenden Inflation zu einer Nachbesserung des Abschlusses vom 5. Februar 2021 kommen muss. Dieses Übereinkommen regelt alle monetären Anpassungen und gilt ab 1. Mai 2022


2. Die Kollektivvertragslöhne betragen ab 1. Mai 2022:
2.1.  Kaffeehäuser und Hotellerie Wien:
Lohngruppe 1: 2.215,00 Euro
Lohngruppe 2: 2.040,00 Euro
Lohngruppe 3: 1.853,00 Euro
Lohngruppe 4: 1.700,00 Euro
Lohngruppe 5: 1.629,00 Euro
2.2.  Gastronomie Wien und Steiermark:
Lohngruppe 1: 2.035,00 Euro
Lohngruppe 2: 1.830,00 Euro
Lohngruppe 3: 1.753,00 Euro
Lohngruppe 4: 1.700,00 Euro
Lohngruppe 5: 1.629,00 Euro
2.3.  Burgenland:
Lohngruppe 1: 2.175,00 Euro
Lohngruppe 2: 1.990,00 Euro
Lohngruppe 3: 1.808,00 Euro
Lohngruppe 4: 1.700,00 Euro
Lohngruppe 5: 1.629,00 Euro
2.4.  Niederösterreich
Lohngruppe 1: 2.175,00 Euro
Lohngruppe 2: 1.990,00 Euro
Lohngruppe 3: 1.833,00 Euro
Lohngruppe 4: 1.700,00 Euro
Lohngruppe 5: 1.629,00 Euro
2.  Oberösterreich
Lohngruppe 1a: 2.205,00 Euro
Lohngruppe 1b: 2.185,00 Euro
Lohngruppe 2a: 2.030,00 Euro
Lohngruppe 2b: 2.000,00 Euro
Lohngruppe 3: 1.833,00 Euro
Lohngruppe 4: 1.700,00 Euro
Lohngruppe 5: 1.629,00 Euro
2.  Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg:
Lohngruppe 1: 2.165,00 Euro
Lohngruppe 2a: 1.940,00 Euro
Lohngruppe 2b: 1.880,00 Euro
Lohngruppe 3: 1.753,00 Euro
Lohngruppe 4: 1.700,00 Euro
Lohngruppe 5: 1.629,00 Euro


3. Bundesdurchschnittserhöhung:
Der sich aufgrund dieser Erhöhungen ergebende rechnerische Durchschnittswert aller Lohnerhöhungen in allen Bundesländern beträgt 3,7 %.


4. Die Lehrlingseinkommen betragen ab 1. Mai 2022:
im 1. Lehrjahr € 815,00
im 2. Lehrjahr € 925,00
im 3. Lehrjahr € 1.055,00
im 4. Lehrjahr € 1.145,00


5. Zulagen
5.1.  Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich mit 1. Mai 2022 um 1,00 Euro auf 24,00 Euro.
5.2.  Die Fremdsprachenzulage erhöht sich mit 1. Mai 2022 um 50 Cent auf 32,00 Euro.


6. Streichung der Beträge für die Bereitstellung von Quartier:

Der Punkt 4 ”Bereitstellung von Quartier” in den Lohnordnungen der Bundesländer Oberösterreich und Burgenland wird ersatzlos gestrichen.



Wien, am 17. März 2022
FACHVERBAND GASTRONOMIE
Mario Pulker Dr. Thomas Wolf
Obmann Geschäftsführer
FACHVERBAND HOTELLERIE
Mag. Susanne Kraus-Winkler Mag. Maria Schreiner
Obfrau Geschäftsführerin
Für die GEWERKSCHAFT vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Roman Hebenstreit Mag.
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Anna Daimler, BA
Vorsitzender Generalsekretärin
Berend Tusch Andreas Gollner
Fachbereichsvorsitzender Fachbereichssekretär