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Hotel- Gastgewerbe / Hotel im Park / Zusatz

Betriebszusatzkollektivvertrag


abgeschlossen am 14. Mai 2005

zwischen der Fachgruppe Hotellerie der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8021 Graz und der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst, Steiermark, Südtirolerplatz 13, 8020 Graz


1. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für die vollzeitbeschäftigten Arbeiter/innen im Betrieb des Hotel im Park, Jausovec GmbH, Kurhausstraße 5, 8490 Bad Radkersburg, eingeschränkt auf den Betriebsbereich Bar.
Derzeit sind dies Herr Stefan Gangl, geboren am 30.04.1981 und Herr Christoph Martinezc, geboren am 02.04.1982.


2. Vier-Tage-Woche
Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist, bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit, auf vier zusammenhängende Tage aufzuteilen. In diesem Fall wird die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden, die tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt.
Für den Fall der Ausdehnung der täglichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden darf die tägliche Arbeitszeit, abgesehen von den Ruhepausen, nicht unterbrochen werden.
Arbeit an einem der drei zusammenhängenden freien Tage ist nur im Ausnahmefall zulässig. Wird an einem der drei zusammenhängenden freien Tage gearbeitet, so fallen Überstunden an, die im Verhältnis 1:1,5 abzugelten sind.


3. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.6.2005 in Kraft und ist für ein Jahr unkündbar. Im Anschluss daran kann er von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gelöst werden.


Unterzeichnungsprotokoll
WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK
FACHGRUPPE GASTRONOMIE
Dr. Peter Florian Dr. Gerhard Kienzl
Obmann-Stv. Geschäftsführer
GEWERKSCHAFT HOTEL, GASTGEWERBE, PERSÖNLICHER DIENST,
Landesorganisation STEIERMARK
Rudolf Kaske Renate Lehner
Vorsitzender Zentralsekretärin
Leopold Stöhr
Landessekretär