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Aenderung Historie

Anhang 11



Beschäftigungsgruppen
BG 0

Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie zB Geschäftsführer/ in; Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung.
BG 1

Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:

Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
  sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele:
Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs.
BG 2

Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:

Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter · die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/in-_ nen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
  berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
  fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.

Beispiele:
Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/ r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung.
BG 3

Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung-im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:

Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschlusseiner mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung.
Beispiele:
Buchhalter/in, Lohmierrechner/in,·Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/ r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/ in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/ in, Supervisor/in, IT-Assistent/in.
BG 4

Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:

Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss.
BG 5

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:

Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:
Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis.