Beschäftigungsgruppen
BG 0
Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie zB Geschäftsführer/ in; Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung.
BG 1
Angestellte mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
•
sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
•
umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
Beispiele:
Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping- Bereichs.
BG 2
Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter · die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/in-_ nen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
•
berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und
•
fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen.
Beispiele:
Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/ r, Housekeeping-Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung.
BG 3
Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung-im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschlusseiner mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung.
Beispiele:
Buchhalter/in, Lohmierrechner/in,·Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/ r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/ in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/ in, Supervisor/in, IT-Assistent/in.
BG 4
Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr:
Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss.
BG 5
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:
Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis.