Die
Gehälter
steigen in zwei Schritten (Mai und Nov.) im Schnitt um
insg. rd. +8,3 Prozent
, weiters wurde
für Mai 2025
eine Erhöhung um die
Jahresinflation (2024) plus rd. 1 %-Punkt
vereinbart. Die Beschäftigten erhalten ab 1. Mai 2024 durchschnittlich 6,2 % mehr auf die KV-Gehälter und ab November 2024 weitere 2,1 %. Der Mindestlohn für eine Hilfskraft beträgt ab Mai 2024 € 1.910,00 (ab Nov. 2024: € 1.950,00), für Fachkräfte mit Berufserfahrung je nach Bundesland in der niedrigsten Stufe € 2.035,00 bis € 2.135,00 (ab Nov. 2024: € 2.078,00 bis € 2.178,00)