zu den Kollektivverträgen für die Holzverarbeitende Industrie und Sägeindustrie
Lohnordnung und rahmenrechtliche Änderungen Gültig ab 1. Mai 2012
Kollektivvertrag
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft Bau - Holz
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Holzindustrie Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
Artikel III - Rahmenrechtliche Änderungen für den Kollektivvertrag der Sägeindustrie und den Kollektivvertrag der holzverarbeitenden Industrie
Entfall holzverarbeitende Industrie, § 10 und Sägeindustrie, § 9
(4)§ 10 Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter der holzverarbeitenden Industrie und § 9 Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter in der Sägeindustrie entfällt.