Im Rahmenkollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie und im Rahmenkollektivvertrag für die Sägeindustrie wird ein neuer Anhang VI eingefügt.
„Anhang VI
Empfehlung betreffend überlassene Arbeitnehmer
Im Falle eines länger als 6 Monate dauernden Einsatzes eines überlassenen Arbeitnehmers im Betrieb, soll in einem Gespräch der betrieblichen Sozialpartner die weitere Entwicklung des betroffenen Arbeitnehmers beraten werden.“