KV-Infoplattform

Holzverarbeitende Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: WKÖ

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Holzindustrie Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Stein/Keramik/Holz/Säge, andererseits.
Abschluss 2012

Abschlussdatum: 24.04.2012
  • Erhöhung der KV-Gehälter:
    • VWGr I und II um 4,2 %
    • VWGr II und M I um 4,0 %
    • VWGr IV, IVa, M II und M III um 3,9 %
    • VWGr V, Va und VI um 3,6 %
  • Erhöhung der IST-Gehälter:
    • VWGr I und II um 4,0 %
    • VWGr II und M I um 3,8 %
    • VWGr IV, IVa, M II und M III um 3,7 %
    • VWGr V, Va und VI um 3,5 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,0 %
  • Anrechnung von Karenzzeiten an die Vorrückungen im KV in der Höhe von 16 Monaten für jedes Kind
  • Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema "Alternsgerechtes Arbeiten”

Geltungsbeginn: 01.05.2012 (Laufzeit: 12 Monate)
Artikel V Rahmenrechtliche Änderungen für den Kollektivvertrag der Sägeindustrie und den Kollektivvertrag der holzverarbeitenden Industrie


Änderung § 4b Andere Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit
a)  Im § 4b Absatz 3.2.1. des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte in der Sägeindustrie entfällt die Wortfolge "und ist auf die Tage Montag bis Freitag zu verteilen" ersatzlos.


Änderung § 15 Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsgruppen
b)  Im § 15 Absatz 8 wird in den Rahmenkollektivverträgen für Angestellte der holzverarbeitenden Industrie und Sägeindustrie folgender Absatz hinzugefügt:
"Karenzurlaube, die am 1. Mai 2012 oder später begonnen haben, werden im Ausmaß von insgesamt bis zu 16 Monaten je Kind als Verwendungsgruppenjahre angerechnet. Nimmt ein Elternteil für dasselbe Kind mehrere Karenzurlaube in Anspruch, werden dafür höchstens 16 Monate je Kind bzw. für Karenzurlaube, die bis zum 30.04.2012 enden höchstens zehn Monate insgesamt angerechnet. Diese Höchstgrenzen gelten auch für Karenzurlaube nach Mehrlingsgeburten."