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Holzverarbeitende Heim-AT / Kunststoff / Heimarbeitsvertrag

Waren aus Kunststoff


Heimarbeitstarif

für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter
T III/2/1-1996.
Die Allgemeine Heimarbeitskommission hat gemäß § 34 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der geltenden Fassung, mit Beschluß vom 20. Juni 1996, den Heimarbeitstarif festgesetzt.


§ 1 Geltungsbereich
a)  Räumlich:
Für das Bundesgebiet Österreich.
b)  Fachlich:
Für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen, soweit ihre Herstellung oder Bearbeitung nicht in einen anderen Erzeugungszweig dieser oder anderer Heimarbeitskommissionen fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
c)  Persönlich:
Für alle Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter beschäftigen.


§ 2 Entgelte
Redaktionelle Anmerkungen Siehe auch den aktuellen Abschluss der Lohn-/Gehaltstabelle!

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind unter Zugrundelegung des Kollektivvertrages für das kunststoffverarbeitende Gewerbe, gemäß Lohngruppe V b) mit einem Stundenlohn von 71,25 S zu berechnen.


§ 3 Lohnänderung
Im Falle einer Änderung der kollektivvertraglichen Entlohnung sind durch die Heimarbeitskommission die Entgelte gemäß § 2 entsprechend anzugleichen.
Die Einberufung zu dieser Sitzung erfolgt durch den (den) Vorsitzende(n).


§ 4 Heimarbeitszuschlag
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.


§ 5 Sonstige Ansprüche

Kunsttext
Wiener Zeitung vom 18.04.2002 / gültig ab 1.06.2002

Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.

Ende


§ 6 Wirksamkeitsbeginn
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Juni 1996 festgesetzt.
Mit diesem Tag wird das Außerkrafttreten des Heimarbeitstarifes T V/6/50-1995 vom 8. Juni 1995 verfügt.
Allgemeine Heimarbeitskommission, Ausstellungsstraße 44, 1020 Wien, am 20. Juni 1996.