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Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Wien 1, Teinfaltstraße 7, andererseits, womit der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG vom 15.3.1982 in der Fassung vom 30.12.1983 abgeändert wird.


IX. Änderung § 181
§ 181 Absatz (1) hat mit Wirkung ab 1.1.1987 zu lauten:
"Die laufenden Beiträge der Mitglieder der Pensionseinrichtung werden pro Monat einheitlich ab 1.1.1987 mit 5% der jeweiligen Beitragsgrundlage (§ 182) festgesetzt."