Hafner, Platten-, Fliesenleger und Keramiker / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich (ausgenommen Kärnten)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 9,64 bis € 12,68
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 10,20 bis € 14,15
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 11,87 bis € 14,90
Lehrlingseinkommen
|
Hafner, Platten- und Fliesenleger |
im 1. Lehrjahr: |
€ 4,20 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 5,55 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 6,80 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 8,25 |
|
Keramiker |
im 1. Lehrjahr: |
€ 3,35 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 4,30 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 5,10 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag:
in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
-
•
ArbeitnehmerIn: 1 bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
-
•
ArbeitgeberIn: 1 bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen und einzuklagen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.:
-
•
Bezahlung eines Taggeldes für Dienstreisen
-
•
Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
-
•
Achtung: BUAG kommt zur Anwendung (außer Keramiker)