Hafner, Platten-, Fliesenleger und Keramiker / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich (ausgenommen Kärnten)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,15%
-
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Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung) ausgenommen Keramiker
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 9,08 bis € 11,94
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 9,61 bis € 13,33
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 11,18 bis € 14,04
Lehrlingsentschädigung
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Hafner, Platten- und Fliesenleger |
im 1. Lehrjahr: |
€ 3,87 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 5,16 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 6,29 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 7,65 |
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Keramiker |
im 1. Lehrjahr: |
€ 3,08 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 3,94 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 4,69 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb 8 Wochen eingeklagt werden!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen und einzuklagen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.:
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Bezahlung eines Taggeldes für Dienstreisen
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Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
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Achtung: BUAG kommt zur Anwendung (außer Keramiker)