Güterbeförderungsgewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
—
Mindestlohn/Mindestgehalt
z. B.
- Hilfsarbeiter, Kraftfahrer bis 3,5 t: € 1.996,42
- Kraftfahrer für Sattelkraftfahrzeuge: € 2.096,76
- Kraftfahrer mit Gefahrengut: € 2.146,93
- Kraftfahrer mit Lehrabschluss für Sattelkraftfahrzeuge: € 2.210,94
- Kraftfahrer in der Tankstellenbelieferung: € 2.261,11
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 851,89 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.208,33 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.599,48 |
im 4. Lehrjahr (Doppellehre): |
€ 1.825,51 |
Zulagen/Zuschläge
Nachtüberstundenzuschlag
in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr
100 %
Taggeld Inland: € 26,40 pro Kalendertag
Nächtigungsgeld: € 15,00
Erschwerniszulage bei Möbeltransport: € 7,33 pro Einsatztag
Erschwerniszulage Abfallwirtschaft: € 20,01 pro Einsatztag
Schmutzzulage: 10 % des jeweiligen KV-Lohnes
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: 50 %, Nachtüberstundenzuschlag in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr 100 %
Kündigungsfristen
Betriebszugehörigkeit bis zu einem Jahr |
1 Woche |
Betriebszugehörigkeit bis zu fünf Jahren |
2 Wochen |
Betriebszugehörigkeit über fünf Jahre |
3 Wochen |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche des Dienstnehmers müssen
innerhalb von drei Monaten
nach Fälligkeit beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Kosten der Fahrerkarte müssen vom Arbeitgeber getragen werden.
Die Kurskosten der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung für Kraftfahrer müssen ebenfalls vom Arbeitgeber getragen werden.