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Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 6,5 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.522,05 bis € 1.595,51
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.571,92 bis € 1.964,79
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 1.810,41 bis € 2.186,91
Lehrlingsentschädigungen
im 1. Lehrjahr
628,77
im 2. Lehrjahr
864,56
im 3. Lehrjahr
1.178,94
Zulagen/Zuschläge
—
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %. Der Überstundenteiler beträgt 1/165.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen:
1. u 2. Dienstjahr:
6 Wochen
nach 2. Jahren:
2 Monate
nach 5. Jahren:
3 Monate
nach 15 Jahren:
4 Monate
nach 25 Jahren:
5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich – bei sonstigem Verfall – geltend gemacht werden. Gesetzliche Geltendmachung bzw Verjährungsfristen beachten!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
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Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss