Grazer Philharmonisches Orchester / Orchesterangehörige / Beilage / Lohn/Gehalt
abgeschlossen zwischen dem Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte, 4020 Linz, Promenade 39, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Musik, 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11, andererseits
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Der Kollektivvertrag des Grazer Philharmonischen Orchesters vom 24. Mai 2007, abgeschlossen zwischen den genannten Kollektivvertragspartnern, wird im Anschluss an § 7 (9) KV (Aufnahmen) wie folgt ergänzt:
§ 7 wird ergänzt
(10):
Davon abweichende Regelungen können mittels Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Diese ergänzende Bestimmung tritt mit 01.05.2015 in Kraft.