Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau-Gesellschaft / Beilage
KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Eisenbahner, Wien 5, Margaretenstrasse 166, anderseits, womit der Kollektivvertrag betreffend das Dienst-, Besoldungs-, und Pensionsrecht in den Verkehrsbetrieben der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau-Gesellschaft m.b.H. vom 12.12.1968 in der Fassung vom 26.02.1997 abgeändert wird.
I. Änderung Abschnitt VI Pensionsrecht
Abschnitt VI wird um folgenden Absatz ergänzt:
Abweichend von der in § 37 Abs. 2 der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 vorgesehenden Valorisierung des ruhegenußfähigen Monatsbezuges sind die von der GKB zu leistenden Pensionszahlungen alljährlich entsprechend den §§ 108 bis 108 k des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung, zu valorisieren.
II.
Der gegenständliche Kollektivvertrag tritt mit 1.1.1998 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 25. Februar 1997
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Schienenbahnen |
Der Vorsteher: |
Der Fachverbandsekretär: |
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Eisenbahner |
Der Vorsitzende: |
Der Zentralsekretär: |
Der Obmann d. Fachvertretung: |
Der Fachvertretungssekretär: |