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Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 1, Bauernmarkt 13 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Wien 1, Teinfaltstraße 7 andererseits, womit der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG vom 15.3.1982 in der Fassung vom 22.12.1982 abgeändert wird.


VI. Änderung § 181
§ 181 (7) hat wie folgt zu lauten:
"Freiwillige Mitglieder der Pensionseinrichtung (§ 176 bis (5)) haben von der für sie in § 182 vorgesehenen Beitragsgrundlage ebenfalls Beiträge in der in (1) festgesetzten Höhe zu entrichten."