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Graphisches Gewerbe / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohn- und Gehaltstabellen 2016


für das grafische Gewerbe Österreichs

GÜLTIG AB 1. APRIL 2016

bei monatlicher Lohn- und Gehaltsauszahlung

bzw.

GÜLTIG AB 4. April 2016

bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier [Druckfassung]
ACHTUNG:
Die Vereinbarung wurde mit 14. Juni 2017 aufgekündigt und ist daher für neu begründete Dienstverhältnis nicht anwendbar.

Erläuterungen


zur Anwendung der Lohn- und Gehaltstabellen



Die Einstufung der DienstnehmerInnen erfolgt zunächst nach Branchenbereichen, innerhalb dieser nach ArbeiterInnen, technischen Angestellten und kaufmännischen Angestellten.
Haupttabelle
Die „Haupttabelle“ gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffset, Herstellung von Tageszeitungen oder Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind, also grundsätzlich für alle Bogenoffset-, Digitaldruck-, Siebdruck-, Druckvorstufenbetriebe etc.
  • ArbeiterInnen, HelferInnen
  • Technische Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte
Rollenoffset
Diese Tabelle gilt für Druckereien mit dem Schwerpunkt Rollenoffsetdruck.
  • ArbeiterInnen, HelferInnen
  • Technische Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte
Herstellung von Tageszeitungen
Diese Tabelle gilt für die Herstellung von Tageszeitungen nach dem SB-Druck.
  • ArbeiterInnen, HelferInnen
  • Technische Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte
Mischverwendung
Die Tabelle „Mischverwendung“ gilt ausschließlich für Mitarbeiter in Mischverwendung in Rollenoffsetbetrieben mit einem Bogenanteil (Mischbetriebe nach § 2a MV, § 2a TA, § 2a KA).
  • ArbeiterInnen, HelferInnen
  • Technische Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte
Die Einstufung der einzelnen DienstnehmerInnen innerhalb der einzelnen Tabellen erfolgt nach ihrer Verwendung.
  • ArbeiterInnen, HelferInnen
  • Gewerbliche Lehrlinge
  • Technische Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte
  • Kaufmännische Lehrlinge
Einstufung von Arbeiterinnen und Arbeitern
Die Einstufung der FacharbeiterInnen und HelferInnen erfolgt nach ihrer Verwendung in der entsprechenden Lohngruppe.


FacharbeiterInnen in der Druckvorstufe und im Druck
A
EinfarbendruckerInnen, ohne BogenflachdruckerInnen über dem Format 35 × 50 cm
B
Alle grafischen FacharbeiterInnen, die nicht anders einzustufen sind;
MehrfarbendruckerInnen unter dem Format 75 × 108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35 × 50 cm
C
MetteurInnen, KorrektorInnen, RevisorInnen;
MehrfarbendruckerInnen ab dem Format 75 × 108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen;
RotationsmaschinenmeisterInnen;
EndlosdruckmaschinenmeisterInnen
CR
Rollenoffset-Rotations-MaschinenmeisterInnen
D
Einfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35 × 50 cm
E
Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35 × 50 cm bis unter dem Format 75 × 108 cm
F
Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen ab dem Format 75 × 108 cm
G
Alle FacharbeiterInnen bei Tageszeitungen (Morgenblätter)
G TZ
Zeitungs-Rotations-MaschinenmeisterInnen
H
FacharbeiterInnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach § 2 Punkt 1 und 2
TZ EX
MaschinenführerInnen im Tageszeitungsexpedit

  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung


HelferInnen in der Druckvorstufe und im Druck
A
Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit;
über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit;
Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen
B
Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier)
C
Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck);
Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen;
Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen;
über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen;
sonstige HelferInnen nach § 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe;
Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute;
Arbeiten an Endlosdruckmaschinen
D
Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen;
Arbeiten an Rotationsmaschinen;
Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung;
qualifizierte HelferInnen nach § 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe
DR
HelferInnen an Rollenoffsetmaschinen
E
Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35 × 50 cm
F
Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35 × 50 cm
G
HelferInnen bei Tageszeitungen
G TZ
Zeitungs-Rotations-HelferInnen
  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung


Drucker nach einfachen Verfahrensarten
Die Lohntabelle „Drucker nach einfachen Verfahrensarten“ kommt nur für DienstnehmerInnen zur Anwendung, die in Druckereien mit der Gewerbeberechtigung „Drucker nach einfachen Verfahren“ beschäftigt sind.
Kaufmännische Angestellte:
„Drucker nach einfachen Verfahren“, die nicht dauernd mehr als 10 Angestellte beschäftigen, verwenden die Gehaltssätze der Tabelle A bei den kaufmännischen Angestellten (siehe auch Einstufung von kaufmännischen Angestellten).

  • FacharbeiterInnen und HelferInnen
  • Technische Angestellte
  • Kaufmännische Angestellte Tabelle A
Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung
Bei der Einstufung der DienstnehmerInnen in die Lohngruppen sind folgende Tätigkeitsmerkmale zu beachten:
Einstellen bedeutet das Umrüsten einer Maschine für eine neue Arbeit mit wesentlichem manuellem Einstellaufwand, der selbstständiges Arbeiten und umfängliche Maschinenkenntnisse erfordert.
Überwachen umfasst die Kontrolle der Maschine und der daran beschäftigten MitarbeiterInnen sowie die Kontrolle des Produktionsablaufes und der Produktionsergebnisse.
Umstellen ist das Durchführen von geringfügigen Veränderungen der Einstellung für Folgeaufträge bzw das Nachregulieren während des Laufes.
Bedienen ist die Produktzuführung sowie das Abnehmen der Produkte an Maschinen einschließlich der einfachen Produktkontrolle.
Anmerkung
VorarbeiterInnen sind solche DienstnehmerInnen, die einer Arbeitsgruppe vorstehen, für eine einwandfreie Arbeitsweise verantwortlich sind und die richtige Einstellung von Maschinengruppen zu überwachen haben.


Einstufung von FacharbeiterInnen in der Buchbinderei
A
Einstellen und Bedienen folgender Maschinen:
Buchrückenrundemaschinen, Deckelschrägmaschinen, Lackiermaschinen ab 65 cm Walzenlänge, Schüttelmaschinen ab 5.400 cm² Papierformat, Stauchfalzautomaten sowie kombinierte Falzautomaten mit einer Walzenlänge unter 70 cm;
Zusammentragautomaten für Einzelblätter;
Kaschierarbeiten über 1.750 cm² (ausgenommen Spiele), Landkarten schneiden und nass spannen, Mappen machen (ausgenommen leichte Mappen, zB Flügelmappen, Schnellhefter), Schnitte machen, Rastrierer
B
Einstellen, Überwachen und Bedienen sonstiger Maschinen
Zum Beispiel:
Kalander ab 50 cm Bahnbreite, Perforierautomaten, Prägepressen, Sammelhefter ohne Trimmer, sonstige motorisch betriebene Schneidemaschinen, Schutzumschlagumlegemaschinen, Stanzautomaten, Stauch­falz­auto­ma­ten sowie kombinierte Falzautomaten mit einer Walzenlänge ab 70 cm, Zusammentragautomaten für die Buch- und Broschürenfertigung, Rastrierer an einer Kopfeindruckmaschine, Sortimentsbuchbinder
C
Einstellen, Überwachen und Bedienen einer hochwertigen Maschine
Zum Beispiel:
Bucheinhängemaschine, Deckenmachmaschine, Dreimessermaschine, HF-Schweiß- und Appliziermaschine, Klebebindeautomat, Prägeautomat, Rotationsgummiermaschine, Schneidemaschine mit einer Schnittlänge ab 120 cm, Schreibheftautomat, Rastrierer an zwei Maschinen
D
Einstellen und Überwachen von Maschinengruppen, VorarbeiterInnen
Zum Beispiel:
Buch- und Broschürenfertigungsstraßen, Umstellen und Bedienen von zwei Maschinen der Facharbeiterlohngruppe C, Maschinenführer an Sammelheftern mit Trimmern, Fertigungsstraßen nach § 19 SB DRUCK (Zusatzaggregate an Rotationsmaschinen), Zähl-, Paketier-, Etikettier- und Adressiermaschinengruppen (nicht bei Einzelmaschinen)

  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Mischverwendung


Einstufung von HelferInnen in der Buchbinderei
A
HelferInnen im 1. Jahr der Tätigkeit
B
Umstellen und Bedienen von einfachen Maschinen
Zum Beispiel:
Anleim- und Klebemaschinen, Lumbeckmaschinen, Perforiermaschinen,
Schüttelmaschinen unter 5.400 cm² Papierformat,
sonstige Falz- und Heftmaschinen
Bedienen von Maschinen der Facharbeiterlohngruppe A und B
Broschüren einhängen unter 101 Blätter,
Revidieren von Wertzeichen,
Zusammentragen manuell
C
HelferInnen, sofern nicht anders einzustufen
Wegnehmen von fertigen Produkten an Fertigungsstraßen nach § 19 SB DRUCK (Zusatzaggregate an Rotationsmaschinen)
D
Umstellen und Bedienen von hochwertigen Maschinen
Zum Beispiel:
Heftautomaten, Registerschneidemaschinen, Stauchfalzautomaten,
Maschinengruppen nach § 19 SB Druck (Zusatzaggregate an Rotationsmaschinen)
Zähl-, Paketier-, Etikettier- und Adressiermaschinengruppen (nicht bei Einzelmaschinen)
Umstellen und Bedienen von Maschinen der Facharbeiterlohngruppen C und D

  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Mischverwendung


Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge
  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung


Einstufung von technischen Angestellten
Diese Gehaltstabellen finden nur für jene Angestellten Anwendung, die den §§ 1 und 2 des Angestelltengesetzes unterliegen.
Der Aufbau der Gehaltstabelle für Technische Angestellte, KalkulantInnen und AbteilungsleiterInnen erfolgt nach Verwendungsgruppen:
I.
Technische Angestellte
II.
KalkulantInnen, ArbeitsplanerInnen, ArbeitsvorbereiterInnen, Abteilungsleiter-StellvertreterInnen
In Ausbildung befindliche KalkulantInnen erhalten im ersten Jahr das Gehalt eines Technischen Angestellten der Verwendungsgruppe I.
III.
AbteilungsleiterInnen
IV.
MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen
§ 5 TA Punkt 3: MaturantInnen und AbsolventInnen der Fachschule der Höheren Graphischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt und MaturantInnen anderer Höherer technischer Lehranstalten werden in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages in die Verwendungsgruppe MaturantInnen eingestuft. Nach fünf Jahren erfolgt die Einstufung in die ihrer Tätigkeit entsprechende Verwendungsgruppe (Gehaltsposition nach vier Verwendungsgruppenjahren).
Biennalsprünge bis 2010
Nach den in einer Verwendungsgruppe zurückgelegten Verwendungsgruppenjahren steigert sich das Kollektivvertragsgehalt in folgenden Zeiträumen: nach 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 und 25 Jahren.
Biennalsprünge ab 2010
Die ursprünglichen Biennalsprünge für technische Angestellte wurden durch den Punkt V. der Vereinbarung vom 14. 12. 2009 im Sinne einer Einschleifregelung reduziert. Für bestimmte DienstnehmerInnen in bestehenden Dienstverhältnissen sieht die Vereinbarung vor, dass das nächstfällige Biennium auf Basis der Biennalvorrückung der Lohn- und Gehaltstabelle 2008 erhalten bleibt.
Dadurch wird es notwendig, DienstnehmerInnen abhängig von der Einstufung im aktuellen Verwendungsgruppenjahr am Stich­tag 1. 1. 2010 unterschiedlich zu behandeln. Beachten Sie daher die verschiedenen „Übergangstabellen“ je nach Verwendungsgruppenjahren.
Die Vorrückung nach den einzelnen Verwendungsgruppenjahren im Sinne der Gehaltstabelle erfolgt unabhängig von der jeweiligen Höhe des Ist-Gehaltes.
  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung
MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen
  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung


Einstufung von kaufmännischen Angestellten
Verwendungsgruppenschema und Gehaltssätze
1.
Die Gehaltssätze der Tabelle A finden nur auf jene Betriebe von Druckern nach einfachen Verfahren Anwendung, die nicht dauernd mehr als 10 Angestellte beschäftigen.
2.
Die Gehaltssätze der Tabelle B finden auf alle in Punkt 1 nicht genannten Betriebe Anwendung.
3.
Bei der Entscheidung, ob ein Betrieb in das Verwendungsgruppenschema B einzureihen ist, sind angestellte Familienangehörige und Angestellte unter 18 Jahren mitzuzählen.
4.
Verwendungsgruppenjahre, die ein/e Angestellte/r aus früheren Dienstverhältnissen bei anderen ArbeitgeberInnen, die diesem Kollektivvertrag unterlagen, nachweist, müssen bei der Einstufung in eine Verwendungsgruppe bis zum Höchstausmaß von 10 Jahren angerechnet werden. Im Übrigen siehe §§ 4 und 5 der Sonderbestimmungen kaufmännische Angestellte vom 1. 1. 1997.
Vorrückung
Die Vorrückung nach den einzelnen Verwendungsgruppenjahren im Sinne der Mindestgehaltstabelle erfolgt unabhängig von der jeweiligen Höhe des Ist-Gehaltes.
Biennalsprünge ab 2010
Die ursprünglichen Biennalsprünge für kaufmännische Angestellte wurden durch den Punkt V. der Vereinbarung vom 14. 12. 2009 im Sinne einer Einschleifregelung reduziert. Für bestimmte DienstnehmerInnen in bestehenden Dienstverhältnissen sieht die Vereinbarung vor, dass das nächstfällige Biennium auf Basis der Biennalvorrückung der Lohn- und Gehaltstabelle 2008 erhalten bleibt.

Dadurch wird es notwendig, DienstnehmerInnen abhängig von der Einstufung im aktuellen Verwendungsgruppenjahr am Stich­tag 1. 1. 2010 unterschiedlich zu behandeln. Beachten Sie daher die verschiedenen „Übergangstabellen“ je nach Verwendungsgruppenjahren.
Verwendungsgruppen für kaufmännische Angestellte
Verwendungsgruppe I
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die schematische oder mechanische Arbeiten verrichten, die als einfache Hilfsarbeiten zu werten sind
Vorgeschriebene Praxis
Keine
Zum Beispiel:
Büro- und Betriebshilfskräfte, AdressprägerInnen
Verwendungsgruppe II
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die einfache, nichtschematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten, für die in der Regel eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist. Auch während der Einarbeitungszeit ist die Einreihung in die vorstehende Gruppe durchzuführen
Vorgeschriebene Praxis
½ Jahr
Bei dreijähriger technischer Fachschule: 3 Monate
Bei Absolvierung einer mindestens vierjährigen technischen oder kaufmännischen Fachschule oder einer Mittelschule: Keine
Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962:
  • bei einer vierjährigen technischen Fachschule: 3 Monate
  • bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: Keine
Zum Beispiel:
StenotypistInnen,
MaschinschreiberInnen nach Konzept,
TelefonistInnen, FernschreiberInnen,
DatentypistInnen für das Übertragen von Daten auf Datenträger bzw Datenprüfarbeiten,
WerkstättenschreiberInnen, die für größere Abteilungen oder mit vielseitigen Arbeiten beschäftigt sind,
qualifizierte Hilfskräfte mit einschlägigen Kenntnissen in Büro, Betrieb, Lager, Expedit- und Bestellbüro,
InkassantInnen
Verwendungsgruppe III
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig erledigen
Vorgeschriebene Praxis
Ein Jahr
Bei dreijähriger technischer Fachschule: 9 Monate
Bei Mittelschule bzw vierjähriger kaufmännischer oder technischer Fachschule: ½ Jahr
Bei fünfjähriger technischer Fachschule: 3 Monate
Bei Hochschule: Keine
Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962:
  • bei vierjähriger technischer Fachschule: 9 Monate
  • bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: 3 Monate
  • bei Hochschule: Keine
Zum Beispiel:
KorrespondentInnen, ÜbersetzerInnen, perfekt in einer Sprache (Dolmetsch),
StenotypistInnen mit besonderer Verwendung oder mit einer angewandten Fremdsprache (perfekt in Schrift),
Bürokräfte in Buchhaltung (das sind KontenführerInnen, KontokorrentenführerInnen, SaldokontistInnen, Magazin-, Material-, LagerbuchhalterInnen),
Lohn- und GehaltsverrechnerInnen (das sind Angestellte, die Kontrolle, Abrechnung, Verbuchung der Löhne oder Gehälter durchführen und in kleinen Betrieben den Verkehr mit den Abrechnungsstellen, zB Finanzamt, Krankenkasse usw, erledigen),
OperatorInnen (Datenverarbeitung) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
ProgrammiererInnen während der Einarbeitung unter Anleitung und Aufsicht einer/eines Programmiererin/Programmierers, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von 9 Monaten,
FakturistInnen mit Verrechnungsaufgaben, zu denen Branchenkenntnisse und Branchenerfahrung notwendig sind,
Kassierinnen/Kassiere in kleinen Betrieben oder solche, die einem/r Hauptkassier/in unterstehen,
StatistikerInnen,
Magazineurinnen/Magazineure (LagerleiterInnen),
ExpedientInnen (ausgenommen PostexpedientInnen),
VertreterInnen (PlatzvertreterInnen)
Verwendungsgruppe IV
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbstständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind
Vorgeschriebene Praxis
21 Monate
Bei Mittelschule bzw vierjähriger kaufmännischer oder technischer Fachschule: 1 Jahr
Bei fünfjähriger technischer Fachschule: 9 Monate
Bei Hochschule: 3 Monate
Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962:
  • bei vierjähriger technischer Fachschule: 15 Monate
  • bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: 9 Monate
  • bei Hochschule: 3 Monate
Zum Beispiel:
Selbstständige oder fremdsprachige KorrespondentInnen, perfekt in Wort und Schrift,
ÜbersetzerInnen, perfekt in mehr als einer Sprache (DolmetscherInnen),
StenotypistInnen mit mehr als einer verwendeten Fremdsprache,
OperatorInnen (Datenverarbeitung) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
selbstständige ProgrammiererInnen,
selbstständige BuchhalterInnen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale (in Betrieben bis zu 25 DienstnehmerInnen auch BilanzbuchhalterInnen),
BetriebsbuchhalterInnen,
Direktionssekretärinnen/-sekretäre,
Hauptkassierinnen/-kassiere,
selbstständige FilialleiterInnen,
KalkulantInnen
Verwendungsgruppe V
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbstständig ausgeführt werden müssen, wozu mehrjährige Erfahrungen erforderlich sind
Vorgeschriebene Praxis
3 ½ Jahre
Bei Mittelschule bzw vierjähriger kaufmännischer oder technischer Fachschule: 2 ½ Jahre
Bei fünfjähriger technischer Fachschule: 2 Jahre
Bei Hochschule: 1 Jahr
Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962:
  • bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: 2 Jahre
  • bei Hochschule: 1 Jahr
Zum Beispiel:
Selbstständige BuchhalterInnen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
BilanzbuchhalterInnen (OberbuchhalterInnen),
ProgrammiererInnen, die Gesamtprogramme erstellen,
SystemprogrammiererInnen,
EDV-AnalytikerInnen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,
StellvertreterInnen von Angestellten der Verwendungsgruppe VI,
LeiterInnen des Personalbüros
Verwendungsgruppe VI
Tätigkeitsmerkmale
Angestellte, die aufgrund ihrer umfassenden technischen und kaufmännischen Kenntnisse und Erfahrung zur selbstständigen Leitung des Unternehmens befähigt sind
Zum Beispiel:
ProkuristInnen, GeschäftsführerInnen
Gehaltstabellen kaufmännische Angestellte
  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung
Lehrlingsentschädigung kaufmännische Lehrlinge
  • Haupttabelle
  • Rollenoffset
  • Tageszeitungen
  • Mischverwendung

Vereinbarung

abgeschlossen zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier – Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung – betreffend die Lohntabellen zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs.
In Anwendung der Paragraphen § 33a MV „Lohn und Gehalt“, § 25a TA „Lohn und Gehalt“ und § 19a KA „Lohn und Gehalt“ sowie § 33b MV „Lohn und Gehalt Zeitungen“
(gemäß Zusatzvereinbarung vom 12. September 2012) wird festgelegt:


1.  Die Positionen der Lohntabellen im grafischen Gewerbe (gilt für alle Betriebsformen) sowie die Lehrlingsentschädigungen vom 30. März bzw 1. April 2015 werden mit 1. April 2016 bei monatlicher Lohnauszahlung bzw ab 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung um 0,99 % erhöht.
2.  Die Positionen der Gehaltstabellen im grafischen Gewerbe (gilt für alle Betriebsformen) sowie die Lehrlingsentschädigungen für technische Angestellte und für kaufmännische Angestellte vom 1. April 2015 werden mit 1. April 2016 um 0,99 % erhöht.
3.  Die dieser Vereinbarung beigelegten Lohn- und Gehaltstabellen gelten als integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.
4.  Die effektiven Löhne und Gehälter bzw. Lehrlingsentschädigungen werden in Anwendung der Paragraphen § 33a MV „Lohn und Gehalt“, § 25a TA „Lohn und Gehalt“ und § 19a KA „Lohn und Gehalt“ sowie § 33b MV „Lohn und Gehalt Zeitungen“ mit 1. April 2016 bzw 4. April 2016 ebenfalls parallelverschoben erhöht (Parallelverschiebung).
Das heißt: Sie werden um jenen EURO-Betrag erhöht, der sich aus den Erhöhungen der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohn- bzw. Gehaltspositionen ergibt.



Wien, am 15. März 2016
VERBAND DRUCK & MEDIENTECHNIK
Der Präsident Der Geschäftsführer
Gerald Watzal Mag. Werner Neudorfer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Der Vorsitzende Der Geschäftsbereichsleiter
Wolfgang Katzian Alois Bachmeier
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER
Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung
Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende Der Wirtschaftsbereichssekretär
Michael Ritzinger Christian Schuster

Lohn- und Gehaltstabellen für das grafische Gewerbe Österreichs


Gültig ab 1. April 2016 bei monatlicher Lohn- und Gehaltsauszahlung bzw 4. April 2016 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Haupttabelle
Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, (die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben), oder Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind. Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
Haupttabelle – ArbeiterInnen


ArbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016


Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
FacharbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Ge­hil­fen­jahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Ge­hil­fen­jahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
A EinfarbendruckerInnen, ohne BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 461,41 537,83 576,05
B Alle grafischen FacharbeiterInnen, die nicht anders einzustufen sind;
MehrfarbendruckerInnen unter dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm
487,33 563,77 603,34
C MetteurInnen, KorrektorInnen, RevisorInnen; MehrfarbendruckerInnen ab dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen; RotationsmaschinenmeisterInnen; EndlosdruckmaschinenmeisterInnen 603,34
D Einfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 490,05 565,12 603,34
E Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm bis unter dem Format 75×108 cm 514,62 591,03 630,66
F Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen ab dem Format 75×108 cm 630,66
H FacharbeiterInnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach § 2 Punkt 1 und 2 487,33 563,77 603,34
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
HelferInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
A Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen 348,09
B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) 376,76
C Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck);
Walzenwaschen, Aufkupfern;
Stapeln (Karton);
Arbeiten in Kopieabteilungen;
Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen;
sonstige HelferInnen nach § 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe;
Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute;
Arbeiten an Endlosdruckmaschinen
425,88
D Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen;
Arbeiten an Rotationsmaschinen;
Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung;
qualifizierte HelferInnen nach § 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe
455,93
E Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35×50 cm 447,74
F Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35×50 cm 480,48
Anmerkung
Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der TiefdruckerInnen und deren HelferInnen sowie der TiefdruckätzerInnen 20 % des kollektivvertraglichen Wochenlohnes als Schmutz- und Gefahrenzulage.


Lohntabelle für DruckerInnen nach einfachen Verfahrensarten


Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
FacharbeiterInnen oder DienstnehmerInnen gemäß Sonderbestimmungen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Jahr der Tätigkeit Wochenlohn Stufe II im zweiten Jahr der Tätigkeit Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit
A KleindruckmaschinenmeisterInnen (unter dem Papierformat 25×35 cm) 435,43 507,80 544,65
B MultigraphdruckerInnen (Letterndruck), DruckplattenkopiererInnen, MontiererInnen, ReproduktionsfotografInnen, RetuscheurInnen, LithografInnen (ZeichnerInnen), FilmätzerInnen 435,43 518,71 559,68
C KleindruckmaschinenmeisterInnen (bis zum Papierformat 36×52 cm, ohne Schnell-Läuferzulage) 445,02 528,27 567,85
D KleindruckmaschinenmeisterInnen (bis zum Papierformat 36×52 cm) 473,66 555,56 596,51
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
Angelernte DienstnehmerInnen
Wochenlohn Stufe I im ersten Jahr der Tätigkeit Wochenlohn Stufe II nach dem ersten Jahr der Tätigkeit
AbzieherInnen an Vervielfältigungsmaschinen, NotenstemplerInnen, AutografInnen 364,48 421,80
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
HelferInnen
Wochenlohn
Bis zum 18. Lebensjahr und Anfänger im ersten Jahr der Tätigkeit über dem
A 18. Lebensjahr; DienstnehmerInnen, die elektrostatische Drucker (Kopierer) bedienen 323,51
B HelferInnen über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit 364,48



Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung


Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
FacharbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016
bzw 4. .April 2016
Wochenlohn Stufe I im ersten Gehil­fen­jahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Gehil­fen­jahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
Lohngruppe A 435,43 507,80 544,65
Lohngruppe B 445,02 532,37 576,05
Lohngruppe C 477,77 550,12 585,61
Lohngruppe D 481,87 563,77 603,34
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
HelferInnen
Wochenlohn
Lohngruppe A 323,51
Lohngruppe B 375,38
Lohngruppe C 404,05
Lohngruppe D 434,10


Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.
Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
Im 1. Lehrhalbjahr 99,03
im 2. Lehrhalbjahr 124,14
im 3. Lehrhalbjahr 147,88
im 4. Lehrhalbjahr 196,74
im 5. Lehrhalbjahr 244,28
im 6. Lehrhalbjahr 294,43
im 7. Lehrhalbjahr 316,91
im 8. Lehrhalbjahr 341,99

(Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen)
Technische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I – Technische Angestellte
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
I
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr 2.833,85
nach  2 Jahren 2.890,53
nach  4 Jahren 2.948,34
nach  6 Jahren 3.007,31
nach  8 Jahren 3.067,46
nach 10 Jahren 3.128,81
nach 12 Jahren 3.191,39 3.190,13
nach 14 Jahren 3.223,30 3.253,93
nach 16 Jahren 3.255,53 3.286,47 3.318,45
nach 18 Jahren 3.288,09 3.319,33 3.351,63 3.386,71
nach 20 Jahren 3.320,97 3.352,52 3.385,15 3.420,58
nach 22 Jahren 3.354,18 3.386,05 3.419,00 3.454,79
nach 24 Jahren 3.387,72 3.419,91 3.453,19 3.489,34
nach 25 Jahren 3.404,66 3.437,01 3.470,46 3.506,79
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.452,21
nach 22 Jahren 3.486,73 3.523,22
nach 24 Jahren 3.521,60 3.558,45 3.591,47
nach 25 Jahren 3.539,21 3.576,24 3.609,43 3.625,58


Verwendungsgruppe II – KalkulantInnen und ArbeitsplanerInnen
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
II
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr 3.117,79
nach  2 Jahren 3.180,15
nach  4 Jahren 3.243,75
nach  6 Jahren 3.308,63
nach  8 Jahren 3.374,80
nach 10 Jahren 3.442,30
nach 12 Jahren 3.511,15 3.510,93
nach 14 Jahren 3.546,26 3.581,15
nach 16 Jahren 3.581,72 3.616,96 3.651,54
nach 18 Jahren 3.617,54 3.653,13 3.688,06 3.726,60
nach 20 Jahren 3.653,72 3.689,66 3.724,94 3.763,87
nach 22 Jahren 3.690,26 3.726,56 3.762,19 3.801,51
nach 24 Jahren 3.727,16 3.763,83 3.799,81 3.839,53
nach 25 Jahren 3.745,80 3.782,65 3.818,81 3.858,73
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.800,33
nach 22 Jahren 3.838,33 3.876,76
nach 24 Jahren 3.876,71 3.915,53 3.953,21
nach 25 Jahren 3.896,09 3.935,11 3.972,98 3.990,05
Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 1–10 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III (1–­10)
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
Im 1. u 2. Jahr 3.292,52
nach  2 Jahren 3.358,37
nach  4 Jahren 3.425,54
nach  6 Jahren 3.494,05
nach  8 Jahren 3.563,93
nach 10 Jahren 3.635,21
nach 12 Jahren 3.707,91 3.708,85
nach 14 Jahren 3.744,99 3.783,03
nach 16 Jahren 3.782,44 3.820,86 3.857,63
nach 18 Jahren 3.820,26 3.859,07 3.896,21 3.935,45
nach 20 Jahren 3.858,46 3.897,66 3.935,17 3.974,80
nach 22 Jahren 3.897,04 3.936,64 3.974,52 4.014,55
nach 24 Jahren 3.936,01 3.976,01 4.014,27 4.054,70
nach 25 Jahren 3.955,69 3.995,89 4.034,34 4.074,97
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.014,63
nach 22 Jahren 4.054,78 4.093,81
nach 24 Jahren 4.095,33 4.134,75 4.174,34
nach 25 Jahren 4.115,81 4.155,42 4.195,21 4.213,94


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 11–20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III (11–­20)
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
Im 1. u 2. Jahr 3.469,98
nach  2 Jahren 3.539,38
nach  4 Jahren 3.610,17
nach  6 Jahren 3.682,37
nach  8 Jahren 3.756,02
nach 10 Jahren 3.831,14
nach 12 Jahren 3.907,76 3.908,15
nach 14 Jahren 3.946,84 3.986,31
nach 16 Jahren 3.986,31 4.026,17 4.066,49
nach 18 Jahren 4.026,17 4.066,43 4.107,15 4.147,03
nach 20 Jahren 4.066,43 4.107,09 4.148,22 4.188,50
nach 22 Jahren 4.107,09 4.148,16 4.189,70 4.230,39
nach 24 Jahren 4.148,16 4.189,64 4.231,60 4.272,69
nach 25 Jahren 4.168,90 4.210,59 4.252,76 4.294,05
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.230,32
nach 22 Jahren 4.272,62 4.314,95
nach 24 Jahren 4.315,35 4.358,10 4.399,56
nach 25 Jahren 4.336,93 4.379,89 4.421,56 4.441,88


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen über 20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
(über 20)
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
Im 1. u 2. Jahr 3.564,18
nach  2 Jahren 3.635,46
nach  4 Jahren 3.708,17
nach  6 Jahren 3.782,33
nach  8 Jahren 3.857,98
nach 10 Jahren 3.935,14
nach 12 Jahren 4.013,84 4.014,63
nach 14 Jahren 4.053,98 4.094,92
nach 16 Jahren 4.094,52 4.135,87 4.175,70
nach 18 Jahren 4.135,47 4.177,23 4.217,46 4.258,98
nach 20 Jahren 4.176,82 4.219,00 4.259,63 4.301,57
nach 22 Jahren 4.218,59 4.261,19 4.302,23 4.344,59
nach 24 Jahren 4.260,78 4.303,80 4.345,25 4.388,04
nach 25 Jahren 4.282,08 4.325,32 4.366,98 4.409,98
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.344,95
nach 22 Jahren 4.388,40 4.432,34
nach 24 Jahren 4.432,28 4.476,66 4.518,34
nach 25 Jahren 4.454,44 4.499,04 4.540,93 4.562,01


Verwendungsgruppe IV – MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
IV
Im 1. Jahr 2.118,57
im 2. Jahr 2.230,48
im 3. Jahr 2.453,02
im 4. Jahr 2.675,49
im 5. Jahr 2.898,02
Kaufmännische Angestellte
Kaufmännische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016

Die Gehaltssätze der Tabelle A finden nur auf jene Betriebe von Druckern nach einfachen Verfahren Anwendung, die nicht dauernd mehr als 10 Angestellte beschäftigen.


Verwendungsgruppe I A
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungsgruppenjahre Gültig ab 1. 4. 2016
A I
Im 1. u 2. Jahr 1.434,68
nach  2 Jahren 1.506,41
nach  4 Jahren 1.581,73
nach  6 Jahren 1.660,82
nach  8 Jahren 1.743,86
nach 10 Jahren 1.831,05
nach 12 Jahren 1.922,60
nach 14 Jahren 1.970,67
nach 16 Jahren 2.019,94
nach 18 Jahren 2.060,34
nach 20 Jahren 2.101,55
nach 22 Jahren 2.143,58
nach 24 Jahren 2.186,45
nach 25 Jahren 2.208,31


Verwendungsgruppe II A
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungsgruppenjahre Gültig ab 1. 4. 2016
A II
Im 1. u 2. Jahr 1.538,40
nach  2 Jahren 1.615,32
nach  4 Jahren 1.696,09
nach  6 Jahren 1.780,89
nach  8 Jahren 1.869,93
nach 10 Jahren 1.963,43
nach 12 Jahren 2.061,60
nach 14 Jahren 2.113,14
nach 16 Jahren 2.165,97
nach 18 Jahren 2.209,29
nach 20 Jahren 2.253,48
nach 22 Jahren 2.298,55
nach 24 Jahren 2.344,52
nach 25 Jahren 2.367,97


Verwendungsgruppe III A
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
A III
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
Im 1. u 2. Jahr 1.773,21
nach  2 Jahren 1.861,87
nach  4 Jahren 1.954,96
nach  6 Jahren 2.052,71
nach  8 Jahren 2.155,35
nach 10 Jahren 2.263,12
nach 12 Jahren 2.376,28 2.375,19
nach 14 Jahren 2.405,98 2.434,57
nach 16 Jahren 2.436,05 2.465,00 2.496,68
nach 18 Jahren 2.460,41 2.489,65 2.521,65 2.545,84
nach 20 Jahren 2.485,01 2.514,55 2.546,87 2.571,30
nach 22 Jahren 2.509,86 2.539,70 2.572,34 2.597,01
nach 24 Jahren 2.534,96 2.565,10 2.598,06 2.622,98
nach 25 Jahren 2.547,63 2.577,93 2.611,05 2.636,09
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A III
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 2.596,33
nach 22 Jahren 2.622,29 2.648,19
nach 24 Jahren 2.648,51 2.674,67 2.700,09
nach 25 Jahren 2.661,75 2.688,04 2.713,59 2.727,41


Verwendungsgruppe IV A
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
A IV
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
Im 1. u 2. Jahr 2.084,45
nach  2 Jahren 2.188,67
nach  4 Jahren 2.298,10
nach  6 Jahren 2.413,01
nach  8 Jahren 2.533,66
nach 10 Jahren 2.660,34
nach 12 Jahren 2.793,36 2.792,90
nach 14 Jahren 2.828,28 2.862,72
nach 16 Jahren 2.863,63 2.898,50 2.934,86
nach 18 Jahren 2.892,27 2.927,49 2.964,21 2.993,58
nach 20 Jahren 2.921,19 2.956,76 2.993,85 3.023,52
nach 22 Jahren 2.950,40 2.986,33 3.023,79 3.053,76
nach 24 Jahren 2.979,90 3.016,19 3.054,03 3.084,30
nach 25 Jahren 2.994,80 3.031,27 3.069,30 3.099,72
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A IV
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.053,63
nach 22 Jahren 3.084,17 3.115,04
nach 24 Jahren 3.115,01 3.146,19 3.175,12
nach 25 Jahren 3.130,59 3.161,92 3.191,00 3.205,13


Verwendungsgruppe V A
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
A V
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
Im 1. u 2. Jahr 2.554,03
nach  2 Jahren 2.681,73
nach  4 Jahren 2.815,82
nach  6 Jahren 2.956,61
nach  8 Jahren 3.104,44
nach 10 Jahren 3.259,66
nach 12 Jahren 3.422,64 3.422,18
nach 14 Jahren 3.465,42 3.507,73
nach 16 Jahren 3.508,74 3.551,58 3.594,18
nach 18 Jahren 3.561,37 3.604,85 3.648,09 3.703,38
nach 20 Jahren 3.614,79 3.658,92 3.702,81 3.758,93
nach 22 Jahren 3.650,94 3.695,51 3.739,84 3.796,52
nach 24 Jahren 3.687,45 3.732,47 3.777,24 3.834,49
nach 25 Jahren 3.705,89 3.751,13 3.796,13 3.853,66
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
A V
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.815,32
nach 22 Jahren 3.853,47 3.890,40
nach 24 Jahren 3.892,00 3.929,30 3.966,85
nach 25 Jahren 3.911,46 3.948,95 3.986,68 4.005,08


Verwendungsgruppe VI A
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
A VI
Im 1. bis 5. Jahr 3.576,43
nach  5 Jahren 4.264,42


Lehrlingsentschädigung kaufmännische Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Lehrjahre Gültig ab 1. 4. 2016
A
Im 1. Lehrjahr 461,16
Im 2. Lehrjahr 707,24
Im 3. Lehrjahr 943,43
Kaufmännische Angestellte


Verwendungsgruppe I B
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B I
Im 1. u 2. Jahr 1.565,70
nach  2 Jahren 1.643,99
nach  4 Jahren 1.726,19
nach  6 Jahren 1.812,50
nach  8 Jahren 1.903,13
nach 10 Jahren 1.998,29
nach 12 Jahren 2.098,20
nach 14 Jahren 2.150,66
nach 16 Jahren 2.204,43
nach 18 Jahren 2.248,52
nach 20 Jahren 2.293,49
nach 22 Jahren 2.339,36
nach 24 Jahren 2.386,15
nach 25 Jahren 2.410,01


Verwendungsgruppe II B
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B II
Im 1. u 2. Jahr 1.669,46
nach  2 Jahren 1.752,93
nach  4 Jahren 1.840,58
nach  6 Jahren 1.932,61
nach  8 Jahren 2.029,24
nach 10 Jahren 2.130,70
nach 12 Jahren 2.237,24
nach 14 Jahren 2.293,17
nach 16 Jahren 2.350,50
nach 18 Jahren 2.397,51
nach 20 Jahren 2.445,46
nach 22 Jahren 2.494,37
nach 24 Jahren 2.544,26
nach 25 Jahren 2.569,70


Verwendungsgruppe III B
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B III
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr 1.930,19
nach  2 Jahren 2.026,70
nach  4 Jahren 2.128,04
nach  6 Jahren 2.234,44
nach  8 Jahren 2.346,16
nach 10 Jahren 2.463,47
nach 12 Jahren 2.586,64 2.585,40
nach 14 Jahren 2.618,97 2.650,04
nach 16 Jahren 2.651,71 2.683,17 2.715,10
nach 18 Jahren 2.678,23 2.710,00 2.742,25 2.771,06
nach 20 Jahren 2.705,01 2.737,10 2.769,67 2.798,77
nach 22 Jahren 2.732,06 2.764,47 2.797,37 2.826,76
nach 24 Jahren 2.759,38 2.792,11 2.825,34 2.855,03
nach 25 Jahren 2.773,18 2.806,07 2.839,47 2.869,31
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 2.825,67
nach 22 Jahren 2.853,93 2.881,64
nach 24 Jahren 2.882,47 2.910,46 2.937,60
nach 25 Jahren 2.896,88 2.925,01 2.952,29 2.966,27


Verwendungsgruppe IV B
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B IV
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr 2.293,29
nach  2 Jahren 2.407,95
nach  4 Jahren 2.528,35
nach  6 Jahren 2.654,77
nach  8 Jahren 2.787,51
nach 10 Jahren 2.926,89
nach 12 Jahren 3.073,23 3.074,10
nach 14 Jahren 3.111,65 3.150,95
nach 16 Jahren 3.150,55 3.190,34 3.228,35
nach 18 Jahren 3.182,06 3.222,24 3.260,63 3.293,86
nach 20 Jahren 3.213,88 3.254,46 3.293,24 3.326,80
nach 22 Jahren 3.246,02 3.287,00 3.326,17 3.360,07
nach 24 Jahren 3.278,48 3.319,87 3.359,43 3.393,67
nach 25 Jahren 3.294,87 3.336,47 3.376,23 3.410,64
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.359,38
nach 22 Jahren 3.392,97 3.426,29
nach 24 Jahren 3.426,90 3.460,55 3.494,53
nach 25 Jahren 3.444,03 3.477,85 3.512,00 3.527,33


Verwendungsgruppe V B
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B V
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 13. bis 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr 2.814,74
nach  2 Jahren 2.955,48
nach  4 Jahren 3.103,25
nach  6 Jahren 3.258,41
nach  8 Jahren 3.421,33
nach 10 Jahren 3.592,40
nach 12 Jahren 3.772,02 3.770,27
nach 14 Jahren 3.819,17 3.864,53
nach 16 Jahren 3.866,91 3.912,84 3.961,40
nach 18 Jahren 3.924,91 3.971,53 4.020,82 4.080,14
nach 20 Jahren 3.983,78 4.031,10 4.081,13 4.141,34
nach 22 Jahren 4.023,62 4.071,41 4.121,94 4.182,75
nach 24 Jahren 4.063,86 4.112,12 4.163,16 4.224,58
nach 25 Jahren 4.084,18 4.132,68 4.183,98 4.245,70
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.202,98
nach 22 Jahren 4.245,01 4.286,29
nach 24 Jahren 4.287,46 4.329,15 4.370,90
nach 25 Jahren 4.308,90 4.350,80 4.392,75 4.413,23


Verwendungsgruppe VI B
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B VI
Im 1. bis 5. Jahr 3.951,84
nach  5 Jahren 4.717,63


Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Haupttabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben, oder DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind.

Lehrjahre Gültig ab 1. 4. 2016
B
Im 1. Lehrjahr 461,16
Im 2. Lehrjahr 707,24
Im 3. Lehrjahr 943,43
Lohn- und Gehaltstabellen für DienstnehmerInnen in Rollenoffsetbetrieben
Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen. Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
ArbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016


Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
FacharbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Gehil­fen­jahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Gehil­fen­jahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
A EinfarbendruckerInnen, ohne BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 475,26 553,96 593,32
B Alle grafischen FacharbeiterInnen, die nicht anders einzustufen sind;
MehrfarbendruckerInnen unter dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm
501,93 580,67 621,45
C MetteurInnen, KorrektorInnen, RevisorInnen; MehrfarbendruckerInnen ab dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen; RotationsmaschinenmeisterInnen; EndlosdruckmaschinenmeisterInnen 621,45
CR Rollenoffset-Rotations-MaschinenmeisterInnen 658,73
D Einfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 504,76 582,09 621,45
E Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm bis unter dem Format 75×108 cm 530,07 608,78 649,58
F Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen ab dem Format 75×108 cm 649,58
H FacharbeiterInnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach § 2 Punkt 1 und 2 501,93 580,67 621,45
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
HelferInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
A Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit;
über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit;
Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen
358,53
B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier)
Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck);
Walzenwaschen, Aufkupfern;
Stapeln (Karton);
Arbeiten in Kopieabteilungen;
Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen
388,06
C über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen;
sonstige HelferInnen nach § 2 P. 6 Sonderbestimmungen
fremde Berufe;
Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute;
Arbeiten an Endlosdruckmaschinen
438,66
D Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen;
Arbeiten an Rotationsmaschinen;
Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung;
qualifizierte HelferInnen nach § 2 P. 5
Sonderbestimmungen fremde Berufe
469,61
DR Helfer/Innen an Rollenoffsetmaschinen 493,09
E Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35×50 cm 461,16
F Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35×50 cm 494,91
Anmerkung
Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der TiefdruckerInnen und deren HelferInnen sowie der TiefdruckätzerInnen 20 % des kollektivvertraglichen Wochenlohnes als Schmutz- und Gefahrenzulage.


Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung
Gültig ab 1. April 2016
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
FacharbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Gehil­fen­jahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Gehil­fen­jahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
Lohngruppe A 448,49 523,05 561,00
Lohngruppe B 458,36 548,34 593,32
Lohngruppe C 492,09 566,62 603,18
Lohngruppe D 496,33 580,67 621,45
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
HelferInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
Lohngruppe A 333,22
Lohngruppe B 386,66
Lohngruppe C 416,18
Lohngruppe D 447,13


Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
Im 1. Lehrhalbjahr 99,03
im 2. Lehrhalbjahr 124,14
im 3. Lehrhalbjahr 147,88
im 4. Lehrhalbjahr 196,74
im 5. Lehrhalbjahr 244,28
im 6. Lehrhalbjahr 294,43
im 7. Lehrhalbjahr 316,91
im 8. Lehrhalbjahr 341,99

(Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen)
Technische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I – Technische Angestellte
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
I
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr 2.918,85 2.918,85
nach  2 Jahren 2.977,23 2.977,23
nach  4 Jahren 3.036,77 3.036,77
nach  6 Jahren 3.097,51 3.097,51
nach  8 Jahren 3.159,46 3.159,46
nach 10 Jahren 3.222,65 3.222,65
nach 12 Jahren 3.287,10 3.287,10
nach 14 Jahren 3.319,97 3.352,84 3.352,86
nach 16 Jahren 3.353,17 3.386,37 3.419,92 3.419,92
nach 18 Jahren 3.386,70 3.420,23 3.454,12 3.488,32 3.488,31
nach 20 Jahren 3.420,57 3.454,43 3.488,66 3.523,20 3.558,08
nach 22 Jahren 3.454,78 3.488,97 3.523,55 3.558,43 3.593,66
nach 24 Jahren 3.489,33 3.523,86 3.558,79 3.594,01 3.629,60
nach 25 Jahren 3.506,78 3.541,48 3.576,58 3.611,98 3.647,75
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.558,07
nach 22 Jahren 3.629,23 3.629,24
nach 24 Jahren 3.665,52 3.701,82 3.701,82
nach 25 Jahren 3.683,85 3.720,33 3.738,84 3.738,83


Verwendungsgruppe II – KalkulantInnen und ArbeitsplanerInnen
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
II
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr 3.211,31 3.211,31
nach  2 Jahren 3.275,54 3.275,54
nach  4 Jahren 3.341,05 3.341,05
nach  6 Jahren 3.407,87 3.407,87
nach  8 Jahren 3.476,03 3.476,03
nach 10 Jahren 3.545,55 3.545,55
nach 12 Jahren 3.616,46 3.616,46
nach 14 Jahren 3.652,62 3.688,79 3.688,79
nach 16 Jahren 3.689,15 3.725,68 3.762,57 3.762,57
nach 18 Jahren 3.726,04 3.762,94 3.800,20 3.837,82 3.837,83
nach 20 Jahren 3.763,30 3.800,57 3.838,20 3.876,20 3.914,59
nach 22 Jahren 3.800,93 3.838,58 3.876,58 3.914,96 3.953,74
nach 24 Jahren 3.838,94 3.876,97 3.915,35 3.954,11 3.993,28
nach 25 Jahren 3.858,13 3.896,35 3.934,93 3.973,88 4.013,25
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.914,57
nach 22 Jahren 3.992,86 3.992,88
nach 24 Jahren 4.032,79 4.072,74 4.072,72
nach 25 Jahren 4.052,95 4.093,10 4.113,45 4.113,47
Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 1–10 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III (1–­10)
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
Im 1. u 2. Jahr 3.391,28 3.391,28
nach  2 Jahren 3.459,11 3.459,11
nach  4 Jahren 3.528,29 3.528,29
nach  6 Jahren 3.598,86 3.598,86
nach  8 Jahren 3.670,84 3.670,84
nach 10 Jahren 3.744,26 3.744,26
nach 12 Jahren 3.819,15 3.819,15
nach 14 Jahren 3.857,34 3.895,53 3.895,52
nach 16 Jahren 3.895,91 3.934,49 3.973,43 3.973,42
nach 18 Jahren 3.934,87 3.973,83 4.013,16 4.052,89 4.052,90
nach 20 Jahren 3.974,22 4.013,57 4.053,29 4.093,42 4.133,96
nach 22 Jahren 4.013,96 4.053,71 4.093,82 4.134,35 4.175,30
nach 24 Jahren 4.054,10 4.094,25 4.134,76 4.175,69 4.217,05
nach 25 Jahren 4.074,37 4.114,72 4.155,43 4.196,57 4.238,14
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (1–­10)
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.133,95
nach 22 Jahren 4.216,63 4.216,64
nach 24 Jahren 4.258,80 4.300,97 4.300,97
nach 25 Jahren 4.280,09 4.322,47 4.343,98 4.343,97


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 11–20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III (11–­20)
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
Im 1. u 2. Jahr 3.574,08 3.574,08
nach  2 Jahren 3.645,56 3.645,56
nach  4 Jahren 3.718,47 3.718,47
nach  6 Jahren 3.792,84 3.792,84
nach  8 Jahren 3.868,70 3.868,70
nach 10 Jahren 3.946,07 3.946,07
nach 12 Jahren 4.024,99 4.024,99
nach 14 Jahren 4.065,24 4.105,49 4.105,48
nach 16 Jahren 4.105,89 4.146,54 4.187,59 4.187,59
nach 18 Jahren 4.146,95 4.188,01 4.229,47 4.271,34 4.271,35
nach 20 Jahren 4.188,42 4.229,89 4.271,76 4.314,05 4.356,78
nach 22 Jahren 4.230,30 4.272,19 4.314,48 4.357,19 4.400,35
nach 24 Jahren 4.272,60 4.314,91 4.357,62 4.400,76 4.444,35
nach 25 Jahren 4.293,96 4.336,48 4.379,41 4.422,76 4.466,57
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III (11–­20)
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.356,78
nach 22 Jahren 4.443,92 4.443,91
nach 24 Jahren 4.488,36 4.532,79 4.532,81
nach 25 Jahren 4.510,80 4.555,45 4.578,14 4.578,14


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen über 20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
(über 20)
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
Im 1. u 2. Jahr 3.671,10 3.671,10
nach  2 Jahren 3.744,52 3.744,52
nach  4 Jahren 3.819,41 3.819,41
nach  6 Jahren 3.895,80 3.895,80
nach  8 Jahren 3.973,72 3.973,72
nach 10 Jahren 4.053,19 4.053,19
nach 12 Jahren 4.134,25 4.134,25
nach 14 Jahren 4.175,59 4.216,94 4.216,95
nach 16 Jahren 4.217,35 4.259,11 4.301,29 4.301,27
nach 18 Jahren 4.259,52 4.301,70 4.344,30 4.387,30 4.387,32
nach 20 Jahren 4.302,12 4.344,72 4.387,74 4.431,17 4.475,07
nach 22 Jahren 4.345,14 4.388,17 4.431,62 4.475,48 4.519,82
nach 24 Jahren 4.388,59 4.432,05 4.475,94 4.520,23 4.565,02
nach 25 Jahren 4.410,53 4.454,21 4.498,32 4.542,83 4.587,85
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
(über 20)
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.475,05
nach 22 Jahren 4.564,55 4.564,56
nach 24 Jahren 4.610,20 4.655,85 4.655,85
nach 25 Jahren 4.633,25 4.679,13 4.702,41 4.702,40


Verwendungsgruppe IV – MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
IV
Im 1. Jahr 2.182,11
im 2. Jahr 2.297,39
im 3. Jahr 2.526,60
im 4. Jahr 2.755,74
im 5. Jahr 2.984,96
Kaufmännische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I B
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B I
Im 1. u 2. Jahr 1.693,30
nach  2 Jahren 1.693,30
nach  4 Jahren 1.777,97
nach  6 Jahren 1.866,87
nach  8 Jahren 1.960,21
nach 10 Jahren 2.058,22
nach 12 Jahren 2.161,13
nach 14 Jahren 2.215,16
nach 16 Jahren 2.270,54
nach 18 Jahren 2.315,95
nach 20 Jahren 2.362,27
nach 22 Jahren 2.409,52
nach 24 Jahren 2.457,71
nach 25 Jahren 2.482,29


Verwendungsgruppe II B
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B II
Im 1. u 2. Jahr 1.805,51
nach  2 Jahren 1.805,51
nach  4 Jahren 1.895,79
nach  6 Jahren 1.990,58
nach  8 Jahren 2.090,11
nach 10 Jahren 2.194,62
nach 12 Jahren 2.304,35
nach 14 Jahren 2.361,96
nach 16 Jahren 2.421,01
nach 18 Jahren 2.469,43
nach 20 Jahren 2.518,82
nach 22 Jahren 2.569,20
nach 24 Jahren 2.620,58
nach 25 Jahren 2.646,79


Verwendungsgruppe III B
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B III
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr 2.087,50 2.087,50
nach  2 Jahren 2.087,50 2.087,50
nach  4 Jahren 2.191,88 2.191,88
nach  6 Jahren 2.301,47 2.301,47
nach  8 Jahren 2.416,54 2.416,54
nach 10 Jahren 2.537,37 2.537,37
nach 12 Jahren 2.664,24 2.664,24
nach 14 Jahren 2.697,54 2.730,85 2.730,83
nach 16 Jahren 2.731,26 2.764,99 2.799,10 2.799,10
nach 18 Jahren 2.758,57 2.792,64 2.827,09 2.855,08 2.855,09
nach 20 Jahren 2.786,16 2.820,57 2.855,36 2.883,63 2.912,19
nach 22 Jahren 2.814,02 2.848,78 2.883,91 2.912,47 2.941,31
nach 24 Jahren 2.842,16 2.877,27 2.912,75 2.941,59 2.970,72
nach 25 Jahren 2.856,37 2.891,66 2.927,31 2.956,30 2.985,57
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 2.912,18
nach 22 Jahren 2.970,42 2.970,44
nach 24 Jahren 3.000,12 3.029,85 3.029,83
nach 25 Jahren 3.015,12 3.045,00 3.060,13 3.060,13


Verwendungsgruppe IV B
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B IV
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr 2.480,19 2.480,19
nach  2 Jahren 2.480,19 2.480,19
nach  4 Jahren 2.604,20 2.604,20
nach  6 Jahren 2.734,41 2.734,41
nach  8 Jahren 2.871,13 2.871,13
nach 10 Jahren 3.014,69 3.014,69
nach 12 Jahren 3.165,42 3.165,42
nach 14 Jahren 3.204,99 3.244,56 3.244,56
nach 16 Jahren 3.245,05 3.285,12 3.325,67 3.325,68
nach 18 Jahren 3.277,50 3.317,97 3.358,93 3.392,19 3.392,18
nach 20 Jahren 3.310,28 3.351,15 3.392,52 3.426,11 3.460,02
nach 22 Jahren 3.343,38 3.384,66 3.426,45 3.460,37 3.494,62
nach 24 Jahren 3.376,81 3.418,51 3.460,71 3.494,97 3.529,57
nach 25 Jahren 3.393,69 3.435,60 3.478,01 3.512,44 3.547,22
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.460,03
nach 22 Jahren 3.529,23 3.529,23
nach 24 Jahren 3.564,52 3.599,81 3.599,80
nach 25 Jahren 3.582,34 3.617,81 3.635,80 3.635,80


Verwendungsgruppe V B
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B V
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr 3.044,13 3.044,13
nach  2 Jahren 3.044,13 3.044,13
nach  4 Jahren 3.196,34 3.196,34
nach  6 Jahren 3.356,16 3.356,16
nach  8 Jahren 3.523,97 3.523,97
nach 10 Jahren 3.700,17 3.700,17
nach 12 Jahren 3.885,18 3.885,18
nach 14 Jahren 3.933,74 3.982,31 3.982,30
nach 16 Jahren 3.982,91 4.032,09 4.081,86 4.081,84
nach 18 Jahren 4.042,65 4.092,57 4.143,09 4.204,30 4.204,31
nach 20 Jahren 4.103,29 4.153,96 4.205,24 4.267,36 4.330,44
nach 22 Jahren 4.144,32 4.195,50 4.247,29 4.310,03 4.373,74
nach 24 Jahren 4.185,76 4.237,46 4.289,76 4.353,13 4.417,48
nach 25 Jahren 4.206,69 4.258,65 4.311,21 4.374,90 4.439,57
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.330,44
nach 22 Jahren 4.417,05 4.417,05
nach 24 Jahren 4.461,22 4.505,39 4.505,40
nach 25 Jahren 4.483,53 4.527,92 4.550,45 4.550,45


Verwendungsgruppe VI B
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B VI
Im 1. bis 5. Jahr 4.070,40
nach  5 Jahren 4.859,14


Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Rollenoffsettabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen.
Lehrjahre Gültig ab 1. 4. 2016
B
Im 1. Lehrjahr 461,16
Im 2. Lehrjahr 707,24
Im 3. Lehrjahr 943,43
Lohn- und Gehaltstabellen für DienstnehmerInnen in ­Tageszeitungsbetrieben und Druck­vor­stufen­betrieben, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind
Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetriebe und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen. Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
ArbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016


Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck
FacharbeiterInnen
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Gehil­fenjahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Gehil­fenjahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
A EinfarbendruckerInnen, ohne BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 475,81 554,61 594,02
B Alle grafischen FacharbeiterInnen, die nicht anders einzustufen sind; MehrfarbendruckerInnen unter dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 502,51 581,34 622,18
C MetteurInnen, KorrektorInnen, RevisorInnen; MehrfarbendruckerInnen ab dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen; RotationsmaschinenmeisterInnen; End­los­druck­ma­schi­nen­meis­ter­In­nen 622,18
CR Rollenoffset-Rotations-MaschinenmeisterInnen 659,51
D Einfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 505,35 582,76 622,18
E Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm bis unter dem Format 75×108 cm 530,67 609,47 650,34
F Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen ab dem Format 75×108 cm 650,34
G Alle FacharbeiterInnen bei Tageszeitungen (Morgenblätter) 629,22
G TZ Zeitungs-Rotations-MaschinenmeisterInnen 648,09
H FacharbeiterInnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach § 2 Punkt 1 und 2 502,51 581,34 622,18
TZ EX MaschinenführerInnen im Tageszeitungsexpedit 475,81
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.
HelferInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
A Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit;
über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit;
Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen
358,94
B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) 388,51
C Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck);
Walzenwaschen, Aufkupfern;
Stapeln (Karton);
Arbeiten in Kopieabteilungen;
Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen;
über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen;
sonstige HelferInnen nach § 2 P\. 6 Sonderbestimmungen
fremde Berufe;
Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute;
Arbeiten an Endlosdruckmaschinen
439,17
D Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen;
Arbeiten an Rotationsmaschinen;
Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung;
qualifizierte HelferInnen nach § 2 P\. 5
Sonderbestimmungen fremde Berufe
470,16
DR HelferInnen an Rollenoffsetmaschinen 493,66
E Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35×50 cm 461,69
F Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35×50 cm 495,48
G HelferInnen bei Tageszeitungen 475,81
G TZ Zeitungs-Rotations-HelferInnen 490,07
Anmerkung
Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der TiefdruckerInnen und deren HelferInnen sowie der TiefdruckätzerInnen 20 % des kollektivvertraglichen Wochenlohnes als Schmutz- und Gefahrenzulage.


Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
Im 1. Lehrhalbjahr 99,15
im 2. Lehrhalbjahr 124,27
im 3. Lehrhalbjahr 148,05
im 4. Lehrhalbjahr 196,96
im 5. Lehrhalbjahr 244,57
im 6. Lehrhalbjahr 294,77
im 7. Lehrhalbjahr 317,28
im 8. Lehrhalbjahr 342,38

(Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen)
Technische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I – Technische Angestellte
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
I
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr 2.960,29 2.960,29
nach  2 Jahren 3.019,50 3.019,50
nach  4 Jahren 3.079,89 3.079,89
nach  6 Jahren 3.141,49 3.141,49
nach  8 Jahren 3.204,32 3.204,32
nach 10 Jahren 3.268,41 3.268,41
nach 12 Jahren 3.333,78 3.333,78
nach 14 Jahren 3.367,12 3.400,46 3.400,45
nach 16 Jahren 3.400,79 3.434,46 3.468,46 3.468,45
nach 18 Jahren 3.434,80 3.468,80 3.503,14 3.537,82 3.537,83
nach 20 Jahren 3.469,15 3.503,49 3.538,17 3.573,20 3.608,59
nach 22 Jahren 3.503,84 3.538,52 3.573,55 3.608,93 3.644,68
nach 24 Jahren 3.538,88 3.573,91 3.609,29 3.645,02 3.681,13
nach 25 Jahren 3.556,57 3.591,78 3.627,34 3.663,25 3.699,54
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.608,57
nach 22 Jahren 3.680,74 3.680,74
nach 24 Jahren 3.717,55 3.754,35 3.754,34
nach 25 Jahren 3.736,14 3.773,12 3.791,88 3.791,88


Verwendungsgruppe II – KalkulantInnen und ArbeitsplanerInnen
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
II
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr 3.255,86 3.255,86
nach  2 Jahren 3.320,98 3.320,98
nach  4 Jahren 3.387,40 3.387,40
nach  6 Jahren 3.455,15 3.455,15
nach  8 Jahren 3.524,25 3.524,25
nach 10 Jahren 3.594,74 3.594,74
nach 12 Jahren 3.666,63 3.666,63
nach 14 Jahren 3.703,30 3.739,96 3.739,93
nach 16 Jahren 3.740,33 3.777,36 3.814,73 3.814,74
nach 18 Jahren 3.777,73 3.815,13 3.852,88 3.891,03 3.891,03
nach 20 Jahren 3.815,51 3.853,28 3.891,41 3.929,94 3.968,85
nach 22 Jahren 3.853,67 3.891,81 3.930,32 3.969,24 4.008,54
nach 24 Jahren 3.892,21 3.930,73 3.969,62 4.008,93 4.048,63
nach 25 Jahren 3.911,67 3.950,38 3.989,47 4.028,97 4.068,87
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.968,85
nach 22 Jahren 4.048,23 4.048,22
nach 24 Jahren 4.088,71 4.129,18 4.129,20
nach 25 Jahren 4.109,15 4.149,83 4.170,49 4.170,48
Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 1–10 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
1–10
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
Im 1. u 2. Jahr 3.438,87 3.438,87
nach  2 Jahren 3.507,65 3.507,65
nach  4 Jahren 3.577,80 3.577,80
nach  6 Jahren 3.649,36 3.649,36
nach  8 Jahren 3.722,35 3.722,35
nach 10 Jahren 3.796,80 3.796,80
nach 12 Jahren 3.872,74 3.872,74
nach 14 Jahren 3.911,47 3.950,19 3.950,14
nach 16 Jahren 3.950,58 3.989,69 4.029,14 4.029,16
nach 18 Jahren 3.990,09 4.029,59 4.069,43 4.109,74 4.109,74
nach 20 Jahren 4.029,99 4.069,89 4.110,12 4.150,84 4.191,93
nach 22 Jahren 4.070,29 4.110,59 4.151,22 4.192,35 4.233,85
nach 24 Jahren 4.110,99 4.151,70 4.192,73 4.234,27 4.276,19
nach 25 Jahren 4.131,54 4.172,46 4.213,69 4.255,44 4.297,57
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.191,93
nach 22 Jahren 4.275,77 4.275,79
nach 24 Jahren 4.318,53 4.361,31 4.361,28
nach 25 Jahren 4.340,12 4.383,12 4.404,89 4.404,91


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 11–20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
11–20
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
Im 1. u 2. Jahr 3.624,65 3.624,65
nach  2 Jahren 3.697,14 3.697,14
nach  4 Jahren 3.771,08 3.771,08
nach  6 Jahren 3.846,50 3.846,50
nach  8 Jahren 3.923,43 3.923,43
nach 10 Jahren 4.001,90 4.001,90
nach 12 Jahren 4.081,94 4.081,94
nach 14 Jahren 4.122,76 4.163,58 4.163,59
nach 16 Jahren 4.163,99 4.205,22 4.246,86 4.246,85
nach 18 Jahren 4.205,63 4.247,27 4.289,33 4.331,79 4.331,79
nach 20 Jahren 4.247,69 4.289,74 4.332,22 4.375,11 4.418,43
nach 22 Jahren 4.290,17 4.332,64 4.375,54 4.418,86 4.462,61
nach 24 Jahren 4.333,07 4.375,97 4.419,30 4.463,05 4.507,24
nach 25 Jahren 4.354,74 4.397,85 4.441,40 4.485,37 4.529,78
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.418,43
nach 22 Jahren 4.506,80 4.506,80
nach 24 Jahren 4.551,87 4.596,94 4.596,94
nach 25 Jahren 4.574,63 4.619,92 4.642,91 4.642,90


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen über 20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
über 20
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
Im 1. u 2. Jahr 3.723,20 3.723,20
nach  2 Jahren 3.797,66 3.797,66
nach  4 Jahren 3.873,61 3.873,61
nach  6 Jahren 3.951,08 3.951,08
nach  8 Jahren 4.030,10 4.030,10
nach 10 Jahren 4.110,70 4.110,70
nach 12 Jahren 4.192,91 4.192,91
nach 14 Jahren 4.234,84 4.276,77 4.276,80
nach 16 Jahren 4.277,19 4.319,54 4.362,34 4.362,33
nach 18 Jahren 4.319,96 4.362,74 4.405,96 4.449,58 4.449,57
nach 20 Jahren 4.363,16 4.406,37 4.450,02 4.494,08 4.538,56
nach 22 Jahren 4.406,79 4.450,43 4.494,52 4.539,02 4.583,95
nach 24 Jahren 4.450,86 4.494,93 4.539,47 4.584,41 4.629,79
nach 25 Jahren 4.473,11 4.517,40 4.562,17 4.607,33 4.652,94
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.538,57
nach 22 Jahren 4.629,34 4.629,33
nach 24 Jahren 4.675,63 4.721,92 4.721,91
nach 25 Jahren 4.699,01 4.745,53 4.769,13 4.769,14


Verwendungsgruppe IV – MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
IV
Im 1. Jahr 2.184,64
im 2. Jahr 2.300,07
im 3. Jahr 2.529,52
im 4. Jahr 2.758,94
im 5. Jahr 2.988,42
Kaufmännische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I B
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B I
Im 1. u 2. Jahr 1.695,26
nach  2 Jahren 1.695,26
nach  4 Jahren 1.780,02
nach  6 Jahren 1.869,02
nach  8 Jahren 1.962,47
nach 10 Jahren 2.060,59
nach 12 Jahren 2.163,62
nach 14 Jahren 2.217,71
nach 16 Jahren 2.273,15
nach 18 Jahren 2.318,61
nach 20 Jahren 2.364,98
nach 22 Jahren 2.412,28
nach 24 Jahren 2.460,53
nach 25 Jahren 2.485,14


Verwendungsgruppe II B
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B II
Im 1. u 2. Jahr 1.807,60
nach  2 Jahren 1.807,60
nach  4 Jahren 1.897,98
nach  6 Jahren 1.992,88
nach  8 Jahren 2.092,52
nach 10 Jahren 2.197,15
nach 12 Jahren 2.307,01
nach 14 Jahren 2.364,69
nach 16 Jahren 2.423,81
nach 18 Jahren 2.472,29
nach 20 Jahren 2.521,74
nach 22 Jahren 2.572,17
nach 24 Jahren 2.623,61
nach 25 Jahren 2.649,85


Verwendungsgruppe III B
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B III
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr 2.089,93 2.089,93
nach  2 Jahren 2.089,93 2.089,93
nach  4 Jahren 2.194,43 2.194,43
nach  6 Jahren 2.304,15 2.304,15
nach  8 Jahren 2.419,36 2.419,36
nach 10 Jahren 2.540,33 2.540,33
nach 12 Jahren 2.667,35 2.667,35
nach 14 Jahren 2.700,69 2.734,03 2.734,00
nach 16 Jahren 2.734,45 2.768,21 2.802,35 2.802,35
nach 18 Jahren 2.761,79 2.795,89 2.830,37 2.858,40 2.858,41
nach 20 Jahren 2.789,41 2.823,85 2.858,67 2.886,98 2.915,58
nach 22 Jahren 2.817,30 2.852,09 2.887,26 2.915,85 2.944,74
nach 24 Jahren 2.845,47 2.880,61 2.916,13 2.945,01 2.974,19
nach 25 Jahren 2.859,70 2.895,01 2.930,71 2.959,74 2.989,06
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 2.915,56
nach 22 Jahren 2.973,87 2.973,88
nach 24 Jahren 3.003,61 3.033,36 3.033,36
nach 25 Jahren 3.018,63 3.048,53 3.063,69 3.063,67


Verwendungsgruppe IV B
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B IV
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr 2.483,06 2.483,06
nach  2 Jahren 2.483,06 2.483,06
nach  4 Jahren 2.607,21 2.607,21
nach  6 Jahren 2.737,57 2.737,57
nach  8 Jahren 2.874,45 2.874,45
nach 10 Jahren 3.018,17 3.018,17
nach 12 Jahren 3.169,08 3.169,08
nach 14 Jahren 3.208,69 3.248,31 3.248,31
nach 16 Jahren 3.248,80 3.288,91 3.329,52 3.329,52
nach 18 Jahren 3.281,29 3.321,80 3.362,82 3.396,11 3.396,11
nach 20 Jahren 3.314,10 3.355,02 3.396,45 3.430,07 3.464,03
nach 22 Jahren 3.347,24 3.388,57 3.430,41 3.464,37 3.498,67
nach 24 Jahren 3.380,71 3.422,46 3.464,71 3.499,01 3.533,66
nach 25 Jahren 3.397,61 3.439,57 3.482,03 3.516,51 3.551,33
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.464,03
nach 22 Jahren 3.533,31 3.533,31
nach 24 Jahren 3.568,64 3.603,98 3.603,98
nach 25 Jahren 3.586,48 3.622,00 3.640,02 3.640,00


Verwendungsgruppe V B
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B V
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr 3.047,65 3.047,65
nach  2 Jahren 3.047,65 3.047,65
nach  4 Jahren 3.200,03 3.200,03
nach  6 Jahren 3.360,03 3.360,03
nach  8 Jahren 3.528,03 3.528,03
nach 10 Jahren 3.704,43 3.704,43
nach 12 Jahren 3.889,65 3.889,65
nach 14 Jahren 3.938,27 3.986,89 3.986,89
nach 16 Jahren 3.987,50 4.036,73 4.086,56 4.086,58
nach 18 Jahren 4.047,31 4.097,28 4.147,86 4.209,18 4.209,18
nach 20 Jahren 4.108,02 4.158,74 4.210,08 4.272,32 4.335,46
nach 22 Jahren 4.149,10 4.200,33 4.252,18 4.315,04 4.378,81
nach 24 Jahren 4.190,59 4.242,33 4.294,70 4.358,19 4.422,60
nach 25 Jahren 4.211,54 4.263,54 4.316,17 4.379,98 4.444,71
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.335,46
nach 22 Jahren 4.422,17 4.422,17
nach 24 Jahren 4.466,39 4.510,61 4.510,61
nach 25 Jahren 4.488,72 4.533,16 4.555,72 4.555,72


Verwendungsgruppe VI B
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B VI
Im 1. bis 5. Jahr 4.075,12
nach  5 Jahren 4.864,78


Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetrieb und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen.

Lehrjahre Gültig ab 1. 4. 2016
B
Im 1. Lehrjahr 461,69
Im 2. Lehrjahr 708,05
Im 3. Lehrjahr 944,52
Lohn- und Gehaltstabellen für DienstnehmerInnen in Mischverwendung in Mischbetrieben Rollenoffset/Bogen
Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in Mischbetrieben in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) gemäß § 2a MV, § 2a TA, § 2a KA fallen. Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016
Anmerkung:
Bei ArbeiterInnen, welche eindeutig dem Rollenoffset- oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung.
ArbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016


Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.
Bei ArbeiterInnen, welche eindeutig dem Rollenoffset oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung.
FacharbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Gehil­fenjahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Gehil­fenjahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
B Alle grafischen FacharbeiterInnen, die nicht anders einzustufen sind; MehrfarbendruckerInnen unter dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen über dem Format 35×50 cm 488,76 565,42 605,13
C MetteurInnen, Korrek­torInnen, RevisorInnen; MehrfarbendruckerInnen ab dem Format 75×108 cm, ausgenommen Mehrfarben-BogenflachdruckerInnen; RotationsmaschinenmeisterInnen; EndlosdruckmaschinenmeisterInnen 605,13
H FacharbeiterInnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach § 2 Punkt 1 und 2 488,76 565,42 605,13
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.
Bei ArbeiterInnen, welche eindeutig dem Rollenoffset oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung.
HelferInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
A Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen 349,11
B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) 377,88
C Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck); Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen; Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen; sonstige HelferInnen nach § 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe; Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute; Arbeiten an Endlosdruckmaschinen 427,14
D Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen; Arbeiten an Rotationsmaschinen; Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung; qualifizierte HelferInnen nach § 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe 457,27
Anmerkung
Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der TiefdruckerInnen und deren HelferInnen sowie der TiefdruckätzerInnen 20 % des kollektivvertraglichen Wochenlohnes als Schmutz- und Gefahrenzulage.


Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.
Bei ArbeiterInnen, welche eindeutig dem Rollenoffset oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung.
FacharbeiterInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn Stufe I im ersten Gehilfenjahr Wochenlohn Stufe II im zweiten Gehilfenjahr Wochenlohn Stufe III nach dem zweiten Gehilfenjahr
Lohngruppe A 436,74 509,31 546,25
Lohngruppe B 446,34 533,94 577,74
Lohngruppe C 479,18 551,74 587,35
Lohngruppe D 483,29 565,42 605,13
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.
Bei ArbeiterInnen, welche eindeutig dem Rollenoffset oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung.
HelferInnen
Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
Lohngruppe A 324,48
Lohngruppe B 376,51
Lohngruppe C 405,25
Lohngruppe D 435,38


Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.
Bei ArbeiterInnen, welche eindeutig dem Rollenoffset oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung.

Gültig ab 1. April 2016 bzw 4. April 2016 Wochenlohn
Im 1. Lehrhalbjahr 99,03
im 2. Lehrhalbjahr 124,14
im 3. Lehrhalbjahr 147,88
im 4. Lehrhalbjahr 196,74
im 5. Lehrhalbjahr 244,28
im 6. Lehrhalbjahr 294,43
im 7. Lehrhalbjahr 316,91
im 8. Lehrhalbjahr 341,99

(Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen)
Technische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I – Technische Angestellte
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
I
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr 2.842,25 2.842,25
nach  2 Jahren 2.899,10 2.899,10
nach  4 Jahren 2.957,08 2.957,08
nach  6 Jahren 3.016,22 3.016,22
nach  8 Jahren 3.076,54 3.076,54
nach 10 Jahren 3.138,07 3.138,07
nach 12 Jahren 3.200,83 3.200,83
nach 14 Jahren 3.232,84 3.264,85 3.264,85
nach 16 Jahren 3.265,17 3.297,50 3.330,15 3.330,16
nach 18 Jahren 3.297,82 3.330,48 3.363,45 3.396,76 3.396,75
nach 20 Jahren 3.330,80 3.363,78 3.397,08 3.430,73 3.464,69
nach 22 Jahren 3.364,11 3.397,42 3.431,05 3.465,04 3.499,34
nach 24 Jahren 3.397,75 3.431,39 3.465,36 3.499,69 3.534,33
nach 25 Jahren 3.414,74 3.448,55 3.482,69 3.517,19 3.552,00
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
I
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.464,70
nach 22 Jahren 3.533,99 3.533,99
nach 24 Jahren 3.569,33 3.604,67 3.604,66
nach 25 Jahren 3.587,18 3.622,69 3.640,71 3.640,72


Verwendungsgruppe II – KalkulantInnen und ArbeitsplanerInnen
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
II
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr 3.127,03 3.127,03
nach  2 Jahren 3.189,57 3.189,57
nach  4 Jahren 3.253,36 3.253,36
nach  6 Jahren 3.318,43 3.318,43
nach  8 Jahren 3.384,80 3.384,80
nach 10 Jahren 3.452,50 3.452,50
nach 12 Jahren 3.521,55 3.521,55
nach 14 Jahren 3.556,77 3.591,98 3.591,97
nach 16 Jahren 3.592,34 3.627,90 3.663,81 3.663,81
nach 18 Jahren 3.628,26 3.664,18 3.700,45 3.737,09 3.737,08
nach 20 Jahren 3.664,54 3.700,82 3.737,45 3.774,46 3.811,82
nach 22 Jahren 3.701,19 3.737,83 3.774,82 3.812,20 3.849,94
nach 24 Jahren 3.738,20 3.775,21 3.812,57 3.850,32 3.888,44
nach 25 Jahren 3.756,89 3.794,09 3.831,63 3.869,57 3.907,88
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
II
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.811,83
nach 22 Jahren 3.888,07 3.888,04
nach 24 Jahren 3.926,95 3.965,80 3.965,83
nach 25 Jahren 3.946,58 3.985,63 4.005,49 4.005,49
Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 1–10 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
1–10
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
Im 1. u 2. Jahr 3.302,26 3.302,26
nach  2 Jahren 3.368,31 3.368,31
nach  4 Jahren 3.435,68 3.435,68
nach  6 Jahren 3.504,39 3.504,39
nach  8 Jahren 3.574,48 3.574,48
nach 10 Jahren 3.645,97 3.645,97
nach 12 Jahren 3.718,89 3.718,89
nach 14 Jahren 3.756,08 3.793,27 3.793,26
nach 16 Jahren 3.793,64 3.831,20 3.869,13 3.869,14
nach 18 Jahren 3.831,58 3.869,51 3.907,82 3.946,52 3.946,51
nach 20 Jahren 3.869,90 3.908,21 3.946,90 3.985,99 4.025,44
nach 22 Jahren 3.908,60 3.947,29 3.986,37 4.025,85 4.065,69
nach 24 Jahren 3.947,69 3.986,76 4.026,23 4.066,11 4.106,35
nach 25 Jahren 3.967,43 4.006,69 4.046,36 4.086,44 4.126,88
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
1–10
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.025,44
nach 22 Jahren 4.105,95 4.105,94
nach 24 Jahren 4.147,01 4.188,06 4.188,08
nach 25 Jahren 4.167,75 4.209,00 4.229,96 4.229,97


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen 11–20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
11–20
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
Im 1. u 2. Jahr 3.480,26 3.480,26
nach  2 Jahren 3.549,87 3.549,87
nach  4 Jahren 3.620,87 3.620,87
nach  6 Jahren 3.693,29 3.693,29
nach  8 Jahren 3.767,16 3.767,16
nach 10 Jahren 3.842,50 3.842,50
nach 12 Jahren 3.919,35 3.919,35
nach 14 Jahren 3.958,54 3.997,74 3.997,74
nach 16 Jahren 3.998,13 4.037,72 4.077,69 4.077,68
nach 18 Jahren 4.038,11 4.078,10 4.118,47 4.159,23 4.159,23
nach 20 Jahren 4.078,49 4.118,88 4.159,65 4.200,82 4.242,41
nach 22 Jahren 4.119,27 4.160,07 4.201,25 4.242,83 4.284,83
nach 24 Jahren 4.160,46 4.201,67 4.243,26 4.285,26 4.327,68
nach 25 Jahren 4.181,26 4.222,68 4.264,48 4.306,69 4.349,32
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
11–20
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.242,41
nach 22 Jahren 4.327,26 4.327,27
nach 24 Jahren 4.370,53 4.413,82 4.413,83
nach 25 Jahren 4.392,38 4.435,89 4.457,97 4.457,96


Verwendungsgruppe III – AbteilungsleiterInnen über 20 Beschäftigte je Abteilung
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
III
über 20
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
Im 1. u 2. Jahr 3.574,74 3.574,74
nach  2 Jahren 3.646,23 3.646,23
nach  4 Jahren 3.719,15 3.719,15
nach  6 Jahren 3.793,53 3.793,53
nach  8 Jahren 3.869,40 3.869,40
nach 10 Jahren 3.946,79 3.946,79
nach 12 Jahren 4.025,73 4.025,73
nach 14 Jahren 4.065,99 4.106,24 4.106,23
nach 16 Jahren 4.106,65 4.147,30 4.188,35 4.188,36
nach 18 Jahren 4.147,72 4.188,77 4.230,23 4.272,13 4.272,12
nach 20 Jahren 4.189,20 4.230,66 4.272,53 4.314,85 4.357,56
nach 22 Jahren 4.231,09 4.272,97 4.315,26 4.358,00 4.401,14
nach 24 Jahren 4.273,40 4.315,70 4.358,41 4.401,58 4.445,15
nach 25 Jahren 4.294,77 4.337,28 4.380,20 4.423,59 4.467,38
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
III
über 20
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.357,58
nach 22 Jahren 4.444,73 4.444,71
nach 24 Jahren 4.489,18 4.533,60 4.533,61
nach 25 Jahren 4.511,63 4.556,27 4.578,95 4.578,97


Verwendungsgruppe IV – MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
IV
Im 1. Jahr 2.124,83
im 2. Jahr 2.237,10
im 3. Jahr 2.460,29
im 4. Jahr 2.683,43
im 5. Jahr 2.906,59
Kaufmännische Angestellte
Gültig ab 1. April 2016


Verwendungsgruppe I B
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B I
Im 1. u 2. Jahr 1.648,86
nach  2 Jahren 1.648,86
nach  4 Jahren 1.731,30
nach  6 Jahren 1.817,87
nach  8 Jahren 1.908,76
nach 10 Jahren 2.004,20
nach 12 Jahren 2.104,41
nach 14 Jahren 2.157,02
nach 16 Jahren 2.210,95
nach 18 Jahren 2.255,17
nach 20 Jahren 2.300,27
nach 22 Jahren 2.346,28
nach 24 Jahren 2.393,21
nach 25 Jahren 2.417,14


Verwendungsgruppe II B
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B II
Im 1. u 2. Jahr 1.758,13
nach  2 Jahren 1.758,13
nach  4 Jahren 1.846,04
nach  6 Jahren 1.938,34
nach  8 Jahren 2.035,26
nach 10 Jahren 2.137,02
nach 12 Jahren 2.243,87
nach 14 Jahren 2.299,97
nach 16 Jahren 2.357,47
nach 18 Jahren 2.404,62
nach 20 Jahren 2.452,71
nach 22 Jahren 2.501,76
nach 24 Jahren 2.551,80
nach 25 Jahren 2.577,32


Verwendungsgruppe III B
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B III
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr 2.032,72 2.032,72
nach  2 Jahren 2.032,72 2.032,72
nach  4 Jahren 2.134,36 2.134,36
nach  6 Jahren 2.241,08 2.241,08
nach  8 Jahren 2.353,13 2.353,13
nach 10 Jahren 2.470,79 2.470,79
nach 12 Jahren 2.594,33 2.594,33
nach 14 Jahren 2.626,76 2.659,19 2.659,17
nach 16 Jahren 2.659,59 2.692,43 2.725,65 2.725,64
nach 18 Jahren 2.686,19 2.719,35 2.752,91 2.780,15 2.780,14
nach 20 Jahren 2.713,05 2.746,54 2.780,44 2.807,95 2.835,74
nach 22 Jahren 2.740,18 2.774,01 2.808,24 2.836,03 2.864,10
nach 24 Jahren 2.767,58 2.801,75 2.836,32 2.864,39 2.892,74
nach 25 Jahren 2.781,42 2.815,76 2.850,50 2.878,71 2.907,20
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B III
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 2.835,75
nach 22 Jahren 2.892,47 2.892,48
nach 24 Jahren 2.921,39 2.950,33 2.950,31
nach 25 Jahren 2.936,00 2.965,08 2.979,81 2.979,82


Verwendungsgruppe IV B
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B IV
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr 2.415,10 2.415,10
nach  2 Jahren 2.415,10 2.415,10
nach  4 Jahren 2.535,86 2.535,86
nach  6 Jahren 2.662,65 2.662,65
nach  8 Jahren 2.795,78 2.795,78
nach 10 Jahren 2.935,57 2.935,57
nach 12 Jahren 3.082,35 3.082,35
nach 14 Jahren 3.120,88 3.159,41 3.159,39
nach 16 Jahren 3.159,89 3.198,90 3.238,37 3.238,37
nach 18 Jahren 3.191,49 3.230,89 3.270,75 3.303,14 3.303,16
nach 20 Jahren 3.223,40 3.263,20 3.303,46 3.336,17 3.369,22
nach 22 Jahren 3.255,63 3.295,83 3.336,49 3.369,53 3.402,91
nach 24 Jahren 3.288,19 3.328,79 3.369,85 3.403,23 3.436,94
nach 25 Jahren 3.304,63 3.345,43 3.386,70 3.420,25 3.454,12
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B IV
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 3.369,21
nach 22 Jahren 3.436,59 3.436,61
nach 24 Jahren 3.470,96 3.505,34 3.505,34
nach 25 Jahren 3.488,31 3.522,87 3.540,39 3.540,40


Verwendungsgruppe V B
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B V
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 1. bis 14. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 15. oder 16. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 17. oder 18. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 19. oder 20. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr 2.964,23 2.964,23
nach  2 Jahren 2.964,23 2.964,23
nach  4 Jahren 3.112,44 3.112,44
nach  6 Jahren 3.268,06 3.268,06
nach  8 Jahren 3.431,46 3.431,46
nach 10 Jahren 3.603,03 3.603,03
nach 12 Jahren 3.783,18 3.783,18
nach 14 Jahren 3.830,47 3.877,76 3.877,78
nach 16 Jahren 3.878,35 3.926,23 3.974,72 3.974,72
nach 18 Jahren 3.936,53 3.985,12 4.034,34 4.093,96 4.093,95
nach 20 Jahren 3.995,58 4.044,90 4.094,86 4.155,37 4.216,77
nach 22 Jahren 4.035,54 4.085,35 4.135,81 4.196,92 4.258,94
nach 24 Jahren 4.075,90 4.126,20 4.177,17 4.238,89 4.301,53
nach 25 Jahren 4.096,28 4.146,83 4.198,06 4.260,08 4.323,04
Verwendungs-
gruppenjahre
Übergangstabellen
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 21. oder 22. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 23. oder 24. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 im 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
DN, welche sich zum Stichtag 1. 1. 2010 nach dem 25. Be­schäf­ti­gungs-Jahr befanden
B V
Im 1. u 2. Jahr
nach  2 Jahren
nach  4 Jahren
nach  6 Jahren
nach  8 Jahren
nach 10 Jahren
nach 12 Jahren
nach 14 Jahren
nach 16 Jahren
nach 18 Jahren
nach 20 Jahren 4.216,80
nach 22 Jahren 4.301,14 4.301,13
nach 24 Jahren 4.344,15 4.387,15 4.387,15
nach 25 Jahren 4.365,87 4.409,09 4.431,02 4.431,02


Verwendungsgruppe VI B
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Verwendungs-
gruppenjahre
Gültig ab 1. 4. 2016
B VI
Im 1. bis 5. Jahr 3.963,54
nach  5 Jahren 4.731,61


Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge
Redaktionelle Anmerkungen Die Mischverwendungstabelle gilt für alle DienstnehmerInnen, die in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare MitarbeiterInnen) fallen.

Lehrjahre Gültig ab 1. 4. 2016
B
Im 1. Lehrjahr 461,16
Im 2. Lehrjahr 707,24
Im 3. Lehrjahr 943,43