KV-Infoplattform

Glasindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Glasindustrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
andererseits.


Änderung § 7. Freizeit bei Dienstverhinderung
§ 7 (1) lit. h Streichung der Wortfolge “das mit dem Angestellten im gemeinsamen Haushalt lebte”
§ 7 (1) lit. i Streichung der Wortfolge “der Kinder, die mit dem Angestellten nicht im gemeinsamen Haushalt lebten”


Änderung des Zusatz-KV über Reiseaufwandsentschädigung, Einstufung usw. Neuer § 8. Urlaub für 24. und 31. 12.
§ 8 neu:

Urlaub für 24. und 31.12.:
”Wird am 24. bzw. 31. Dezember Urlaub konsumiert, so ist jeweils nur ein halber Urlaubstag anzurechnen. Diese Regelung gilt auch für die am 24. bzw. 31. Dezember in Schicht beschäftigten Angestellten. Bestehende bessere innerbetriebliche Regelungen bleiben aufrecht.”
Protokollanmerkung:
Gilt ab 01.06.2010, siehe Protokoll vom 14.06.2010.