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Gewürzindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Lohntafel


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER GEWÜRZINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Agrar - Nahrung - Genuß, 1080 Wien, Albertgasse 35.


Änderung Freizeitausgleich
Der Kollektivvertrag betreffend die Einführung der 38,5-Stunden-Woche vom 31. Jänner 1991 wird in II., 3., 3. Absatz, erster und zweiter Satz wie folgt geändert:
"Der Zeitraum für den Freizeitausgleich beträgt 26 Wochen; dieser kann durch Betriebsvereinbarung auf bis zu 52 Wochen verlängert werden."