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Gewürzindustrie / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: WKÖ

über eine

Qualitätsprämie für Lehrling

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Gewürzindustrie, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


Gültig ab 1. Februar 2011
Der Lehrling ist verpflichtet, den “Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit” (gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009) zu absolvieren.
Bei positiver Bewertung hat er Anspruch auf eine einmalige Prämie in Höhe von 10% der Förderung, die das Unternehmen gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009 erhält.
Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt der Förderung fällig wird.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.
Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 150 Euro brutto.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 02. Februar 2011
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann
GD KR DI Johann MARIHART
Geschäftsführer
Dr. Michael BLASS
Verband der Gewürzindustrie
Obmann
Mag. Marcus WINKLER
Geschäftsführer
Dr. Michael BLASS
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender
Rainer WIMMER
Bundessekretär
Manfred ANDERLE
Sekretär
Erwin A. KINSLECHNER