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Die Stundenlöhne der Anlage A werden in allen Lohnkategorien um 2,45% erhöht.
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Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird ebenfalls um 2,45% erhöht, aufgerundet auf den nächsten Euro.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 9,69 bis € 10,87
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 11,21 bis € 11,80
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 12,61 bis € 13,64
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 541,00
im 2. Lehrjahr:
€ 755,00
im 3. Lehrjahr:
€ 1.045,00
Zulagen/Zuschläge
Vorarbeiter und Partieführer, Staub- und Schmutzzulage, Greenkeeper
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Überstundenzuschlag: Werktags bis 20.00 Uhr in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bzw. 150 %..
Kündigungsfristen
1 Woche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung des ausgezahlten Betrages bei einer Barzahlung müssen sofort nach Empfangnahme erhoben werden. Alle anderen Ansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen 3 Monaten schriftlich geltend zu machen.