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Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird um 2 % erhöht, aufgerundet auf den nächsten Euro.
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Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich bei den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben Österreichs um eine Saisonbranche im Sinne von § 1159 (2) ABGB, idF BGBl. I 153/2017 (Kündigungsfristen), handelt.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 10,15 bis € 11,38
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 11,74 bis € 12,35
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 13,19 bis € 14,26
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 568,37
im 2. Lehrjahr:
€ 793,20
im 3. Lehrjahr:
€ 1.097,88
Zulagen/Zuschläge
Vorarbeiter und Partieführer, Staub- und Schmutzzulage, Greenkeeper
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Überstundenzuschlag: Werktags bis 20.00 Uhr in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bzw. 150 %.
Kündigungsfristen
1 Woche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Reklamationen wegen Nichtübereinstimmung des ausgezahlten Betrages bei einer Barzahlung müssen sofort nach Empfangnahme erhoben werden. Alle anderen Ansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen 3 Monaten schriftlich geltend zu machen.