Genossenschaftliche Molkereien (Raiffeisen) / Beilage
Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag vom 1. November 1999, abgeschlossen zwischen dem Österreichischen Raiffeisenverband, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien wird mit
Wirksamkeit ab 1.11.2019
wie folgt geändert:
I. Geltungsbereich
1.
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
2.
Fachlich:
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (im Folgenden kurz als "Arbeiter" bezeichnet), der milchbearbeitenden und milchverarbeitenden Betriebe, der Eierkennzeichnungsstellen und sonstiger Nebenbetriebe sowie der Molkerei- und Käsereiverbände, die mittelbar oder unmittelbar Angehörige des Österreichischen Raiffeisenverbandes sind – ausgenommen die Genossenschaftsmolkereien in Wien sowie die Genossenschaftsmolkereien und Molkereien im Bezirk Baden, Bezirk Mödling, Bezirk Wiener Neustadt – und dauernd mehr als fünf Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) beschäftigen.
3.
Persönlich:
Für alle Arbeiter der oben angeführten Betriebe, einschließlich der Lehrlinge. Der Kollektivvertrag gilt nicht für Milchzubringer und Milchübernehmer, sofern letztere kein Arbeitsverhältnis zur Molkerei haben.
II. Freizeit statt Jubiläumsgeld
Im § 14 wird folgender neuer Absatz hinzugefügt:
Durch Betriebsvereinbarung bzw. durch schriftliche Einzelvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat kann auch eine Abgeltung des Jubiläumsgeldes in Zeit vereinbart werden.
Wien, 5. November 2019
ÖSTERREICHISCHER RAIFFEISENVERBAND
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Generalanwalt: |
Generalsekretär: |
Dr. Walter Rothensteiner |
Dr. Andreas Pangl |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
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GEWERKSCHAFT PRO-GE
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Bundesvorsitzender: |
Bundessekretär: |
Rainer Wimmer |
Peter Schleinbach |
Fachexperte: |
Anton Hiden |