Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichert diese Website Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen
http://oegb-delivery1.go.intern.3sit.at/kv/gas-und-waermeversorgung-konsolidiert-ang/gas-und-waermeversorgung-kurzuebersicht/276940Ang. Gas- und Wärmeversorgung / Kurzübersicht - 01.11.2018
Gas- und Wärmeversorgung / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.11.2018
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
•
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3,0–3,5 %
•
Erhöhung der Ist-Gehälter um 3,0–4,0 %
•
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 100/90/80/70 €
•
Erhöhung der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen um Ø 2,1 %
•
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 3,5 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.993,34
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.331,44 bis 2.973,51
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.452,07 bis € 6.657,03
Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I
Tabelle II
1. Lehrjahr
€ 719,36
€ 928,92
2. Lehrjahr
€ 920,45
€ 1.203,55
3. Lehrjahr
€ 1.204,23
€ 1.465,10
4. Lehrjahr*
€ 1.590,14
€ 1.679,99
* Gilt für Lehrlinge in Lehrberufen, in denen eine mehr als dreijährige Lehrzeit in den geltenden Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist.”
Zulagen/Zuschläge
z. B. SEG-Zulagen, Schichtzulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsbestimmungen des Angestelltengesetz § 20 Abs. 4 (für Arbeitnehmer) Angestelltengesetz § 20 Abs. 2 (für Arbeitgeber)
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Bestimmte Ansprüche (z. B. Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge im Sinne des § 5) müssen
binnen 6 Monaten
nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Verteilungsvolumen: Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen eröffnet eine neue Möglichkeit, Entgelt innerbetrieblich nach dem Willen der betrieblichen Sozialpartner “anders” und wenn möglich “gerechter” zu verteilen.