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http://oegb-delivery1.go.intern.3sit.at/kv/gas-und-waermeversorgung-konsolidiert-ang/gas-und-waermeversorgung-kurzuebersicht/418058Ang. Gas- und Wärmeversorgung / Kurzübersicht - 01.11.2020
Gas- und Wärmeversorgung / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.11.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der Mindestgehälter und Ist-Gehälter um 1,45 %.
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %.
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Die Zulagen werden um 1,45 % erhöht.
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Bei Unternehmen mit dem kollektivvertraglichen Zeitkontenmodell können Beschäftigte ihr Minus von 120 Stunden auf 180 Stunden erhöhen.
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Darüber hinaus soll jeder der rund 190.000 Beschäftigten in der Metallindustrie eine Corona-Prämie von 150 Euro erhalten.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 2.078,86
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.429,11 bis 3.098,07
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.596,69 bis € 6.929,15
Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I
Tabelle II
1. Lehrjahr
€ 749,49
€ 967,83
2. Lehrjahr
€ 959,01
€ 1.253,97
3. Lehrjahr
€ 1.254,67
€ 1.526,48
4. Lehrjahr*
€ 1.656,75
€ 1.750,37
* Gilt für Lehrlinge in Lehrberufen, in denen eine mehr als dreijährige Lehrzeit in den geltenden Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist.”
Zulagen/Zuschläge
z. B. SEG-Zulagen, Schichtzulagen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsbestimmungen des Angestelltengesetz § 20 Abs. 4 (für Arbeitnehmer) Angestelltengesetz § 20 Abs. 2 (für Arbeitgeber)
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Bestimmte Ansprüche (z. B. Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge im Sinne des § 5) müssen
binnen 6 Monaten
nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Verteilungsvolumen: Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen eröffnet eine neue Möglichkeit, Entgelt innerbetrieblich nach dem Willen der betrieblichen Sozialpartner “anders” und wenn möglich “gerechter” zu verteilen.